[196] Consecration, Heiligung, hieß bei den alten Römern die Handlung, wodurch Bildsäulen, Felder, öffentliche Plätze, Tempel u.s.w. den Göttern geweiht wurden, nicht minder die Verwünschung der Verbrecher, consecratio capitis u. die Apotheose einiger Kaiser. Bei den Katholiken bezeichnet C. die Verwandlung des Brodes und Weines in Leib und Blut Christi (s. Abendmahl), welche als consecratio effectiva sehr von der c. declarativa der symbolischen Bücher der Protestanten zu unterscheiden ist (s. Transsubstantiation); ferner ist C. die mit Salbung verbundene und vollendete Benediction, namentlich die Einweihung der Bischöfe, welche diese zu Nachfolgern der Apostel macht und vorzugsweise das Recht der Priesterweihe, Ordination, in ihrer Diöcese verleiht; endlich werden Benedictionen mancherlei Art, insofern dieselben durch Bischöfe vorgenommen werden, z.B. der Kirchen, Altäre, Leichenhöfe u.s.w. C.en genannt und in manchen Fällen z.B. der Einweihung von Aebten Mittelstufen zwischen Benediction und C. angenommen.