[521] Bevölkerung nennt man die Summe der Einwohner auf einem bestimmten Raume, Bewegung der B. die Zu- und Abnahme derselben durch die bedingenden Momente, Geburten u. Todesfälle, Ein- und Auswanderung u.s.w. Die Natur strebt beim Menschen nach ständiger Vermehrung, wie sie es auch bei jeder Thiergattung thut; wenn aber der Mensch diesem reinnatürlichen Gesetze folgt, so muß er es sich auch gefallen lassen, daß die Natur der Vermehrung Schranken setzt gerade wie bei einer Thiergattung, wo sie durch Mißwachs, Seuchen u. dergl. auf einmal so viele Individuen aufreibt, daß die übrig gebliebenen lange brauchen, bis sie sich wieder zur gleichen Zahl vermehrt haben. Wenn demnach auf den Begattungstrieb für den einzelnen Menschen das Recht gegründet wird, daß derselbe sich ohne Rücksicht auf gesellschaftliche Verhältnisse verheirathen dürfe, so folgt eben so nothwendig, daß derselbe sich auch selbst mit seinen Kindern erhalten müsse, ohne daß andere rechtlich in Anspruch genommen werden können. Die Philosophie des vorigen Jahrhunderts, welche die Natur in ihren sinnlichen Aeußerungen als das wahre Sittengesetz ansah und darauf ihr Rechtssystem baute, kam folgerichtig zu dem Satze, daß mit der Zunahme der B. auch die Kraft und der Wohlstand eines Staates zunehme, obwohl Indien und China so gut wie Irland als thatsächliche Gegenbeweise dastunden. Die Erfahrung der neuesten Zeit hat die Frage hinlänglich entschieden; es zeigt sich auch hierin, daß mit den abstracten, absoluten Sätzen in praktischen Fragen nichts gethan ist, sondern daß es rein auf die Verhältnisse ankommt, ob die Zunahme der Bevölkerung nützlich oder schädlich sei; so hat z.B. Nordamerika noch eine Masse Boden übrig und kann deßwegen seine Bevölkerung ohne Gefahr wenigstens verfünffachen, während z.B. in Belgien, der Schweiz und andern Staaten die Zunahme der B. fast dieselbe Ziffer wie die Zunahme der Armen ergibt.