[540] Kanzlei (cancellaria), ursprünglich ein mit Schranken (cancellis) umgebener Ort zur Ausfertigung von Urkunden, Gerichtsurtheilen u. dgl., später der Name für höhere Gerichtsbehörden, auch für höhere oder niedere Regierungsbehörden. Der K.styl ist die Ausdrucksweise, in welcher eine Verfügung erlassen wird; seine Zweckmäßigkeit leuchtet ein, da eine feste Form sowohl für die Deutlichkeit u. Bestimmtheit als wegen [540] des nothwendigen Zurücktretens aller Persönlichkeit gefordert wird; lächerlich wird er aber, wenn er veraltete Ausdrucksweisen beibehält und sich in endlosen Perioden mit Mühe dahinschleppt. K.schrift, der Gegensatz der Kurrentschrift, größer, geschnörkelt, gewöhnlich nur mehr in den ersten Zeilen für Documente gebraucht.