[416] Controle (fr., spr. Kongtrohl), 1) Gegenbemerkung bei einer Rechnungsführung von einem Anderen, wodurch man bei öffentlichen od. Privatbeamten sich von der Richtigkeit der von ihnen geführten Rechnung überzeugt, also Betrügereien, so wie Rechnungsfehler, vermeidet. Die C. findet meist durch ein doppeltes Register aller Einnahmen u. Ausgaben Statt, in das ein besonderer Beamter, Controleur, alle von dem Hauptrechnungsführer eingetragene Posten ebenfalls trägt, so daß beide Bücher übereinstimmen müssen. Binnen- C. heißt im Deutschen Zollverein die Aufsicht, welche zur Sicherung der Abgaben von importirten Waaren an den Grenzen des Gesammtvereins in den Grenzbezirk geführt wird, s. u. Deutscher Zollverein; 2) die Behörde, welche Aufsicht über etwas führt; 3) die Aufsicht über etwas. Daher Controliren, 1) Gegenrechnung führen, nachrechnen; 2) Aufsicht über Jemand führen.