[179] Selbsthilfe ist im Allgemeinen verboten, selbst criminell strafbar; jeder soll für streitige Rechte den Richter angehen. Doch ist erlaubt die Selbstvertheidigung gegen Gewalt (Nothwehr) und unter gewissen Voraussetzungen das Retentionsrecht, eine Sache zurückzubehalten bis die Gegenleistung erfolgt ist.