[327] Deportation, in der röm. Kaiserzeit Verbannung der Verbrecher an einen bestimmten Ort, lebenslänglich, mit Verlust der Civität und des Vermögens. In neuerer Zeit machten verschiedene Staaten aus Verzweiflung über die Kostspieligkeit, Uebervölkerung und moralische Erfolglosigkeit der Zuchthäuser, anderseits aber auch aus Interesse, unwirthliche Erdtheile zu bevölkern und zu cultiviren, mit der D. in der Weise Versuche, daß sie in entfernten Erdtheilen (so England früher in Amerika, jetzt in Australien, Neu-Südwales und Vandiemensland, Rußland in Sibirien) oder auf Inseln (England in Portland, Frankreich in Cayenne und Belle-Isle) Verbrechercolonien anlegen, in welchen es den gebesserten Sträflingen ermöglicht wird, sich allmälig zur Freiheit und zu Grundbesitz zu verhelfen. Ueber die rechtliche, moralische und internationale Thunlichkeit der D. walten sehr verschiedene Ansichten; für Staaten, die keine solche eigene Ländereien besitzen, stellen sich die Kosten unverhältnißmäßig hoch.