[645]Expropriation, lat. expropriatio, Wegnahme von Grundeigenthum zu öffentl. Zwecken (Straßen, Eisenbahnen, öffentl. Gebäuden) gegen volle Entschädigung, welche meistens durch Schatzungsmänner bestimmt wird.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 645.