Expropriation

[549] Expropriation (lat.), Enteignung, die im öffentlichen Interesse durch gesetzlichen Zwang herbeigeführte, mit voller Entschädigung verbundene Abtretung einer im Privateigentum befindlichen Sache, bes. bei Anlegung von Eisenbahnen, Straßen etc.; expropriieren, auf gesetzlichem Zwangswege des Eigentums entsetzen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 549.
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