[158] Großadventural-, Großaventur-Contract, im Seehandel ein Vertrag, wornach ein Darlehen auf eine Schiffsladung in der Weise gegeben wird, daß bei dem Verunglücken desselben keine Heimzahlung geleistet wird; der auf solches Capital begründete Handel heißt Großaventur-Handel (vgl. Bodmerei).