Großadventural-, Großaventur-Contract

[158] Großadventural-, Großaventur-Contract, im Seehandel ein Vertrag, wornach ein Darlehen auf eine Schiffsladung in der Weise gegeben wird, daß bei dem Verunglücken desselben keine Heimzahlung geleistet wird; der auf solches Capital begründete Handel heißt Großaventur-Handel (vgl. Bodmerei).

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Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 158.
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