Contract

[486] Contract ist ein Vertrag, der seine rechtliche Begründung durch die gegenseitige Einwilligung derer, die ihn schließen, erhält. Man theilt die Contracte verschiedenartig ein; die hauptsächlichsten sind Kauf-, Mieth-, Schuld-, Pfand- und andere Contracte.

B.

Quelle:
Damen Conversations Lexikon, Band 2. Leipzig 1834, S. 486.
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