[176]Grundsteuer, die Abgabe vom Grundbesitz, von jeher ein Haupttheil der directen Steuern, bei deren Ansatz in der Regel der mittlere Ertrag einer bestimmten Reihe von Jahren zu Grunde gelegt wird.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 176.