[384] Hypothese, griech.-deutsch, Untersatz, dann: Voraussetzung, Vermuthung, Annahme, Bedingung. Das Wesen der hypothetischen oder bedingten Urtheile, Schlüsse u. Beweise liegt darin, daß eine Folge aus einem Grunde abgeleitet, von den Folgen auf die Gründe geschlossen wird. Die hypothetischen od. Bedingungssätze beginnen gewöhnlich mit »wenn, insofern, vorausgesetzt daß« u.s.w., haben namentlich in der griech. Grammatik ihre Schwierigkeiten u. spielen in der Wissenschaft entschieden die Hauptrolle. Hypothetisch wird oft mit: zweifelhaft, problematisch, gleichbedeutend gebraucht und dies schon deßhalb mit Recht, weil H.n eben nur Wahrscheinlichkeiten sind und höchst selten zu Wahrheitsschlüssen werden. Soll letzteres der Fall sein, so müssen alle Folgen bekannt und alle aus dem aufgefundenen Grunde entsprungen sein.