Justizmord

[520] Justizmord, eine ungerecht vollzogene Todesstrafe, sei es, daß nicht die ordentlichen Formen der Beurtheilung innegehalten, oder daß die Strafe auf eine nicht todeswürdige Handlung angewendet wurde. Bildlich jede von Behörden ausgehende Rechtsunterdrückung.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 520.
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