[397] Justizmord, die an einem Unschuldigen vollzogene Todesstrafe, im weitern Sinne jetzt überhaupt für jede an einem Unschuldigen vollzogene schwere Freiheitsstrafe gebraucht; des Ausdrucks bediente sich zuerst Schlözer 1782, obwohl derselbe eigentlich nur dann am Platze wäre, wenn vorsätzlich und wissentlich ein Unschuldiger hingerichtet würde. Die Möglichkeit der irrtümlichen Verurteilung eines Unschuldigen zum Tod ist ein Haupteinwand gegen die Zulässigkeit der Todesstrafe.