Kaper

[541] Kaper, heißt ein Schiff. das in Kriegszeiten von Privaten ausgerüstet wird, um die Handelsschiffe der feindlichen Flagge u. auch der neutralen wegzunehmen, sofern letztere die erklärte Blokade verletzen od. Kriegsvorräthe für den Feind führen. Gesetzliche Autorisation dazu erhält ein solches Schiff von der Regierung durch einen sog. K. brief.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 541.
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