Karlsbader Beschlüsse

[553] Karlsbader Beschlüsse, 1819 zu Karlsbad durch einen Ministerialcongreß gefaßt, durch den Bundestag zur allgemeinen Giltigkeit für Deutschland erhoben, betrafen die Executionsordnung für die Beschlüsse des Bundestags, die Einsetzung von Regierungsbevollmächtigten für die Universitäten, strenge Censur für die Zeitungen u. Schriften unter 20 Bogen u. die Niedersetzung der Central-Untersuchungs-Commission zu Mainz, die bekanntlich bis 1828 saß.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 553.
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