Kataster

[563] Kataster, griech.-deutsch, Steuerbuch, die von dem Staate vorgenommene Abschätzung des unbeweglichen Vermögens, besonders zum Zwecke der richtigen Steuervertheilung, wobei die genaue Abmessung und Angabe des Werthes [563] der Lasten u. der Einkünfte die Hauptsache ist. K. braucht man auch für die Abschätzung der Gewerbe zum Behufe der Besteuerung, überhaupt alles Einkommens.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 563-564.
Lizenz:
Faksimiles:
563 | 564
Kategorien: