[705]Landzwang, Drohung mit Verbrechen (Brandfehdebriefe) gegen Einzelne oder ganze Gemeinden von einem Unterthan, der seiner Obrigkeit entwichen und zu gefährlichen Menschen übergetreten ist (Landzwinger).
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 705.