Laudemium
[717] Laudemium, 1) Abgabe des neuen Emphyteuta an den Gutsherrn, in der Regel 2 Procente des Werthes der Emphyteuse; 2) Abgabe des neu Beliehenen oder auf das Gut auffahrenden Bauern an den Lehensherrn (Ehrschatz, Handlohn, Weinkauf, Lehnwaare, Auffahrt, Leibgeld).