[10] Liturgie, griech.-deutsch, die Verwaltung eines öffentlichen Amtes auf eigene Kosten; der Opferdienst des Priesters; die Darbringung des h. Meßopfers, der Altardienst; dann die Gesammtheit der symbolischen Handlungen und Gebete beim hl. Meßopfer, endlich die von der Kirche angenommenen Ritualbücher, worin die bei der Feier des Gottesdienstes vorkommenden Handlungen u. Gebete enthalten sind, besonders das Missale oder Meßbuch. Bei aller Einheit im Wesentlichen kamen in der morgenländischen wie in der abendländischen viele L.n auf, die in Nebendingen Verschiedenheiten der Gebräuche u. Gebete feststellten u. Geltung u. Anerkennung fanden. Liturgik, Darstellung der Verwaltung des Altardienstes einer religiösen Genossenschaft, dann die wissenschaftliche Darstellung des Cultes, zu welcher erst seit den dreißiger Jahren in der kathol. Kirche F. X. Schmid, J. B. Lüft u. Kössing den Anfang machten. Bei den Protestanten werden die L.n durch Agenden (s.d.) geordnet.