[616] Verwaltung Administration, in dem Staate der Inbegriff der Behörden, deren sich die Staatsregierung zur Durchführung ihres Systems bedient (Finanz-, [616] Polizei-, Kriegswesen), von der Justiz und Gesetzgebung gesondert, der Regierung (Ministerium) zum Gehorsam verpflichtet und niemals zu einem Widerstande berechtigt. Eine bestimmte Gerichtsbarkeit ist mit der V. in den meisten Staaten verbunden (z.B. die Strafgewalt der Polizei, Forstadministration, Zollverwaltung etc.), die sog. Administrativjustiz, deren gänzliche Beseitigung sich noch immer als unpraktisch erwiesen hat.