Monarchie

[221] Monarchie, griech., die Herrschaft eines Einzelnen, diejenige Staatsform, wo ein Einzelner an der Spitze des Staates steht, in der Regel durch Erbfolge, seltener durch Wahl. Die Alleinherrschaft des Monarchen ist entweder unbeschränkt (Autokratie, absolute M.), oder sie ist durch Gesetze oder Institutionen z.B. Stände beschränkt.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 221.
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