Österreichisch-Ungarische Monarchie

Österreich-Ungarische Monarchie I. (Karten)
Österreich-Ungarische Monarchie I. (Karten)
1303. Österreich.
1303. Österreich.
Flaggen.
Flaggen.

[325] Österreichisch-Ungarische Monarchie (Österreichisch-Ungarisches Reich), seit 1868 amtliche Bezeichnung des frühern Kaisert. Österreich, das aus 2 Hälften besteht [Karten: Österreichisch-Ungarische Monarchie I-IV]. 1) Der Zisleithanische Teil (die im Reichsrat vertretenen Kronländer diesseit der Leitha), 300.008 qkm, (1900) 26.150.708 E., begreift die Erzhzgt. Nieder- und Oberösterreich, die Hzgt. Salzburg, Steiermark, Kärnten und Krain, das Österr.-Illyr. Küstenland (Triest und Gebiet, Görz und Gradisca, Istrien), die gefürstete Grafsch. Tirol mit Vorarlberg, das Königr. Böhmen, die Markgrafsch. Mähren, das Hzgt. Schlesien, das Königr. Galizien, das Hzgt. Bukowina, das Königr. Dalmatien. 2) Der Transleithanische Teil (die Länder der ungar. Krone), 324.851 qkm, (1900) 19.254.559 E., umfaßt das Königr. Ungarn mit dem damit vereinigten Großfürstent. Siebenbürgen, das Königr. Kroatien-Slawonien, die Freistadt Fiume. (S. Beilage.) Die Gesamtmonarchie umfaßt also 624.859 qkm mit 45.405.267 E.; außerdem stehen seit 1878 unter österr. Verwaltung die ehemals türk. Prov. Bosnien und Herzegowina (51.027 qkm, 1895: 1.591.036 E.).

Bodengestaltung. Hauptgebirge die Ostalpen, an welche sich nach NO. zwischen Böhmen, Mähren, Galizien und Ungarn die Karpathen, im SW. der Karst und weiter die Dinarischen Alpen anschließen; durch den Böhmerwald wird Böhmen von Deutschland getrennt. Neben den Gebirgen auch Ebenen von bedeutender Ausdehnung, bes. in Ungarn an der Donau und Theiß, Raab und Waag, ferner an der March, Elbe, Weichsel und dem Unterlaufe von Drau und Sau. Hauptfluß die Donau (in der Ö. M. 1372 km mit 407.418 qkm Stromgebiet), außerdem entspringen im Lande die Elbe, Oder, Weichsel, Dnjestr und Etsch. Kanäle nicht zahlreich, Länge der Kanäle und kanalisierten Flüsse in Österreich 63, in Ungarn 353 km, der sonstigen schiffbaren Wasserstraßen ohne Schleusen 2503 bez. 4618 km; seit 1901 Erweiterung des Kanalnetzes geplant. Viele Seen, bes. in den Alpenländern (Gmundener, Hallstätter, St. Wolfgangsee, Achensee in Tirol, Zirknitzer See in Krain, Leopoldsteiner See in Steinmark) und in den Karpathen (Großer Fischsee); am bedeutendsten der Plattensee in Ungarn. Sehr zahlreiche Mineralquellen (über 2800), bes. in Böhmen, Ungarn und Siebenbürgen; erwähnenswert Karlsbad, Marienbad, Franzensbad, Bilin, Wildbad Gastein, Johannisbad, Teplitz u.a. Klima im allgemeinen günstig, aber sehr verschieden, im S. und an der Küste zur europ. Mittelmeerzone gehörig; Differenz der mittlern Jahrestemperatur zwischen 1° (Vent in Tirol) und 16,8° (Ragusa); Flora reichhaltiger als Deutschland, mittel- und südeuropäisch.

Bevölkerung. Jährl. Zunahme 1890-1900 in Österreich 0,90, in Ungarn 1,03 Proz.; Bevölkerungsdichte (1900) 72,66, in Österreich 87,17, in Ungarn 59,30; größte Dichtigkeit in Niederösterreich (156, ohne Wien 76), Schlesien (132), Böhmen (122), Mähren (110), Galizien (93), geringste in den Alpenländern, bes. Salzburg (27) und Tirol (32); männliche Bevölkerung (1900) in Österreich 12.852.693, in Ungarn 9.582.152, weibliche 13.298.015 bez. 9.672.407. Über die Bevölkerung in den einzelnen Kronländern und Komitaten nach Religionsbekenntnis und Muttersprache s. Beilage. Nach der Nationalität überwiegen die Deutschen in den österr. Reichshälfte, bes. in Nieder- und Oberösterreich, Salzburg, Vorarlberg, ferner in Kärnten, Steiermark und Tirol; 22-45 Proz. der Bevölkerung betragen sie in Schlesien, Böhmen, Mähren und der Bukowina; weniger in Krain, Galizien, Küstenland und Dalmatien; in Ungarn (12 Proz.) wohnen sie meist im W. und S. in Kroatien. Die Slawen, die zahlreichste Nation der Monarchie, überwiegen in Böhmen, Mähren, Krain, Galizien, Dalmatien, Kroatien und Slawonien, sind aber in zahlreiche unter sich sehr verschiedene Völkerschaften zersplittert; die Romanen (Italiener, Friauler, Ladiner und Rumänen) bewohnen bes. Südtirol, Görz, Triest und Küstenland, Dalmatien und die Bukowina, die Magyaren bes. Mittelungarn und das östl. Siebenbürgen. Über die Bevölkerung nach der Berufstätigkeit und über die Bewegung der Bevölkerung s. Beilage. Auswanderungen s. Beilage: Auswanderung.

Landwirtschaft, bes. in Böhmen, Mähren, Nieder-und Oberösterreich, Galizien und Ungarn außerordentlich ergiebig. Von der gesamten Bodenfläche (62.490.147 ha) sind nur 3.450.308 unproduktiv; im übrigen entfallen auf Äcker in Österreich 10,6 Mill. ha, in Ungarn 13,5 Mill., Wiesen 3,08 bez. 4,2 Mill., Hutweiden 2,7 bez. 3,4 Mill., Alpen 1,4 Mill., Gärten 372.060 bez. 430.934 ha, Weingärten 248.326 bez. 260.225 ha, und endlich Waldungen 9,8 bez. 9 Mill. ha. Über Bodenbenutzung und Ernteertrag s. Beilage. Forstwirtschaft, bes. in den Alpenländern, Böhmen, Mähren und Schlesien, rationell betrieben; sehr ergiebig ist auch die Jagd sowie die Viezucht, letztere bes. in Ungarn. Bergbau, Salinen- und Hüttenwesen. Mineralreichtum sehr bedeutend; Gesamtausbeute an Bergwerksprodukten (1900) 320,72 Mill., Hüttenprodukten 154,58 Mill., Salinenprodukten 77,06 Mill. Kronen, Ausbeute im einzelnen an Gold (Siebenbürgen, Ungarn) 3338 kg, Silber (Siebenbürgen, Ungarn, Tirol, Krain) 59.769 kg, Frischroheisen (Oberösterreich, Steiermark, Kärnten, Ungarn, Böhmen) 1.311.952 t, Gußroheisen 143.813 t, Quecksilber (Krain) 542 t, Zink (Galizien) 6756 t, Antimon (Ungarn, Böhmen und Siebenbürgen) 992 t, Braunkohlen (bes. im böhm.-mähr. Gebirgssystem und in den Österr. Alpen) 26,7, Steinkohlen 12,3, Mill. t, Steinsalz (Galizien, Ungarn) 200.907 t, Sudsalz (Tirol, Salzkammergut) 181.872 t, Seesalz (Dalmatien) 32.064 t etc. Industrie bedeutend, beschäftigt in Österreich etwa 5,7 Mill., in Ungarn 1 Mill. Menschen. Wichtig in Österreich die Textilindustrie (1890: 2287 Fabriken mit 296.481 Arbeitern [325] und 850 Mill. Kronen Produktionswert), bes. Baumwollweberei (Böhmen, Mähren, Schlesien, Niederösterreich), Baumwollspinnerei, Streich- und Kammgarnspinnerei und -weberei und Seidenweberei (Niederösterreich, Böhmen, Mähren), ferner Metallindustrie (99.353 Arbeiter, in Böhmen, Mähren, Steiermark, Kärnten, Nieder- und Oberösterreich, Schlesien, Ungarn), Maschinenfabrikation (35.444 Arbeiter), Glas- und Porzellanfabrikation, Holzindustrie (Produktionswert 112 Mill.), Papierindustrie (29.762 Arbeiter), Bekleidungs- und Putzwarenindustrie; bes. wichtig auch die Industrie in Nahrungs- und Genußmitteln, Mühlenindustrie, Brauerei (1900: 21,47 Mill. hl), Brennerei (2,4 Mill. hl Alkohol), Zuckerfabrikation (8,5 Mill. t Rüben in 1.063.739 t Zucker), Tabakindustrie (1900 Produktion von 57.195 t Fabrikaten in 51 Staatsfabriken mit einem Erlös von 312 Mill. Kronen), Petroleumindustrie (bes. in Galizien) etc. Handel. die Ö. M. bildet seit 1867 ein einheitliches Zoll- und Handelsgebiet, zu dem auch Liechtenstein gehört. Gesamteinfuhr (1905) 2157,9, Ausfuhr 2168,1 Mill. Kronen. (s. Beilage). Schiffahrt. Stand der österr.-ungar. Handelsmarine Anfang 1904: 139 Seeschiffe mit 258.756 t Raumgehalt und 3993 Mann Besatzung, 1582 Küstenfahrer (31.927 t, 4335 Mann) und 11.833 Fischerbarken etc. (23.440 t, 28.044 Mann). Darunter waren 520 Dampfer und 13.304 Segelschiffe. Schiffsverkehr 1904: 122.056 eingelaufene Segelschiffe mit 15.491.601 t Gütern und 122.025 ausgelaufene Schiffe mit 15.498.638 t, davon 110.105 bez. 110.080 österr. Schiffe; wichtig die Donaudampfschiffahrtsgesellschaft (s. Donau). Eisenbahnen im Betrieb (1. Jan. 1905) 21.619 km in Österreich, 20.182 km in Ungarn [s. Beilage: Eisenbahnen]. Postanstalten in Österreich (1903) 8628, in Ungarn 5108; Telegraphenleitungen 187.922 bez. 121.675 km. Münzwährung früher Silberwährung, seit 1. Aug. 1892 Goldwährung; 1 Krone = 100 Heller = 0,85 M; 2 Kronen gleich einem frühern Gulden [s. Beilage: Währung]. Bankwesen. 1900 bestanden 64 bez. 360 Banken mit 130 bez. 33 Filialen; wichtigste Bank die Österreichisch-Ungarische Bank (s.d.); außerdem 1300 Sparkassen (davon in Ungarn 740) mit 2340 Mill. Kronen Einlage.

Verfassung. Österreich-Ungarn ist nach der Pragmatischen Sanktion von 1724 eine unteilbare, im Haus Habsburg-Lothringen nach dem Recht der Erstgeburt in männlicher und weiblicher Linie erbliche Monarchie, zerfällt nach dem Grundgesetz vom 21. Dez. 1867 dualistisch in die 2 oben genannten Reichshälften, denen außer dem Monarchen mit dem Titel Kaiser von Österreich und apostolischer König von Ungarn die auswärtigen Angelegenheiten, das Kriegswesen und die hierauf bezüglichen Finanzsachen sowie (seit 1878) die Verwaltung von Bosnien und der Herzegowina gemeinsam sind. Österreichs Verfassung beruht auf den kaiserl. Patenten vom 20. Okt. 1860 und 26. Febr. 1861 sowie den 6 Staatsgrundgesetzen vom 21. Dez. 1867: Reichsrat, bestehend aus Herrenhaus (1905: 251 Mitglieder, kaiserl. Prinzen, Erz- und Fürstbischöfe, erbliche und auf Lebenszeit vom Kaiser ernannte Mitglieder) und Abgeordnetenhaus (425 in 5 Klassen auf 6 Jahre, zum größern Teil direkt gewählte Mitglieder). Für die einzelnen Länder bestehen besondere Landtage. Der ungar. Reichstag, für Ungarn und Siebenbürgen sowie für manche Angelegenheiten Kroatiens und Slawoniens kompetent, besteht aus der Magnatentafel (1905: 391 Mitglieder, kaiserl. Prinzen, geistl. und weltliche Magnaten, erbliche und vom Kaiser auf Lebenszeit ernannte Mitglieder) und der Repräsentantentafel (453 Mitglieder, davon 413 für Ungarn auf 5 Jahre direkt gewählt und 40 Mitglieder des kroat.-slawon. Landtags). Für die Beratung gemeinsamer Angelegenheiten bestehen die Delegationen (s.d.). Finanzwesen. I. Reichsbudget für 1905: 377,114 Mill. Kronen (davon für Heer und Marine 332,47 ordentliche, 27,797 außerordentliche Ausgaben); II. Budget für Österreich 1777,9 Mill. Kronen Einnahmen (davon 915,271 indirekte, 300,277 direkte Steuern), und 1776,327 Mill. Kronen Ausgaben; Budget für Ungarn 2140,789 Mill. Kronen Einnahmen (419,746 Kronen indirekte Steuern, 214,575 Kronen direkte Steuern) und 2718,648 Mill. Kronen Ausgaben. Gemeinsame Staatsschuld (1905) 5403,177 Mill. Kronen, die Österreichs 3872,568 Mill. Kronen, Ungarns 5272,296 Mill. Kronen. Gerichtswesen. In Österreich 937 Bezirksgerichte, 71 Gerichtshöfe, 9 Oberlandesgerichte und der Oberste Gerichts- und Kassationshof in Wien, sowie das Reichsgericht zur Entscheidung von Streitigkeiten öffentlichen Rechts und von Kompetenzkonflikten; in Ungarn (einschließlich Kroatien-Slawonien) 456 Bezirksgerichte, 76 Gerichtshöfe, 12 Gerichtstafeln und als letzte Instanzen die königl. Kurie in Budapest und die Septemviraltafel in Agram. Unterrichtswesen noch mangelhaft; 1890 in Österreich etwa 29,5 Proz., in Ungarn 45 Proz. Analphabeten. Volksschulen 1896 in Österreich (mit den Privatschulen) 19.440, in Ungarn 18.235, Lehrer- und Lehrerinnenbildungsanstalten 82 bez. 74, Gymnasien und Realgymnasien 186 bez. 165, Realschulen 86 bez. 42, land- und forstw. Schulen 127 bez. 49, Gewerbe- und Handelsschulen 1117 bez. 618, Bergschulen 6 bez. 4, nautische Schulen 4 bez. 1,8 Schulen für Tierheilkunde, 11 Universitäten in Czernowitz, Graz, Innsbruck, Krakau (poln.), Lemberg (poln.), Prag (deutsch und tschechisch), Wien, Budapest (ungar.), Klausenburg (ungar.), Agram (kroatisch); 7 Technische Hochschulen in Wien, Graz, Prag (deutsch und tschechisch), Brünn, Lemberg (poln.), Budapest (ungar.); Hochschule für Bodenkultur in Wien, Akademie der bildenden Künste in Wien, 3 königl., 2 bischöfl. und 5 evang. Rechtsakademien in Ungarn, kath.-theol. Fakultäten in Salzburg und Olmütz, 1 evang.-theol. Fakultät in Wien; 6 Bergakademien (4 in Ungarn) 3 Tierarzneischulen (1 in Ungarn), Agrikulturakademie in Ungarisch-Altenburg, 23 Handelsakademien (4 in Ungarn), 5 Musikkonservatorien (3 in Ungarn), 7 Kunstschulen (4 in Ungarn), 1 Malerakademie in Budapest und Prag, 574 Schulen für Musik und Theater (39 in Ungarn), 587 Schulen für weibliche Arbeiten etc. Kirchenwesen. Die röm.-kath. hat in Österreich 7 Erzbistümer (Wien, Salzburg, Prag, Olmütz, Lemberg, Görz, Zara) mit 24 Bistümern, in Ungarn 4 Erzbistümer (Gran, Kalocsa, Erlau, Agram) mit 17 Bistümern, die griech.-kath. 2 Erzbistümer (Lemberg, Alba Julia und Fogaras mit Sitz in Blasendorf) und 8 Bistümer, die armenisch-kath. 1 Erzbistum (Lemberg), die griech.-orient. Kirche 3 Erzbischöfe und Metropoliten (Czernowitz, Karlowitz, Hermannstadt) und 9 Bistümer, die evang. Kirche in Österreich einen Oberkirchenrat für die Augsburger und Helvet. Konfession, 6 Augsburger und 4 helvet. Superintendenzen, in Ungarn 4 Augsburger Bistümer und 4 helvet. Superintendenzen, die altkath. Kirche einen Synodalrat in Wien; Zahl der röm.-kath. Klöster in Österreich 1135 mit 24.146, in Ungarn 431 mit 4948 Mönchen und Nonnen.

Heer und Flotte s. Beilage.

Wappen: das kleinere schwarzer Doppeladler mit Zepter und Reichsapfel, auf der Brust das k. k. Familien- und Hauswappen; das mittlere hat auf den ausgebreiteten Flügeln und dem Schwanz des Adlers 11 Wappenschilder der österr. Provinzen [Abb. 1303]. Flagge horizontal rot, weiß, rot gestreift, im Mittelstreifen das Hauswappen [Tafel: Flaggen]. Reichsfarben schwarz und gelb, Hausfarben Österreichs rot und weiß. Orden: Goldenes Vlies, Maria-Theresia-, St.-Stephans-, Leopolds-, Franz-Josephs-, Elisabeth-Theresien-Orden, Orden der Eisernen Krone, Frauenorden des Sternkreuzes, Deutschritterorden und Elisabethorden (seit 1898). Residenz des Kaisers und Sitz der Reichsministerien ist Wien.

Geschichte. Den Grundstein der Ö. M. bildet das Land unter der Enns, wo Karl d. Gr. gegen die Awaren die Ostmark errichtete. Dieselbe, von den Ungarn zerstört, ward 955 wieder hergestellt und 976 dem Grafen Leopold I. von Babenberg verliehen. Diesem folgte 994 sein Sohn Heinrich I., unter dem zuerst 996 der Name Österreich vorkommt, 1018 dessen Bruder Adalbert, 1055 dessen Sohn Ernst; darauf 1075 Leopold II., 1096 Leopold III. und 1137 Leopold IV. Sein Bruder und Nachfolger, Heinrich II. Jasomirgott (1141-77), ward mit der zum Herzogtum erhobenen Mark Österreich belehnt. Sein Sohn Leopold (1177-94) erwarb 1192 Steiermark; ihm folgte Friedrich der Katholische (1194-98), darauf Leopold VI. (1198-1230) und diesem der letzte Babenberger, Friedrich der Streitbare (1230-46), der fast ganz Krain erwarb. Das nun folgende Österreichische Interregnum (1246-82), in dem nach vielen Streitigkeiten König Ottokar von Böhmen 1262 sich des Herzogtums bemächtigte und 1269 Kärnten damit vereinigte, fand nach [326] dessen Niederlage und Tod auf dem Marchfeld 26. Aug. 1278 durch Rudolf von Habsburg und nach Belehnung der Söhne desselben, Albrechts (des spätern deutschen Königs) und Rudolfs, mit Österreich, Steiermark und Kärnten (1282) ein Ende. Auf Albrecht, durch Vergleich seit 1283 alleiniger Besitzer der Herzogtümer, folgten 1308 seine Söhne Friedrich der Söhne (1314 Gegenkönig Ludwigs des Bayern) und Leopold, 1330 deren Bruder Albrecht II. Dessen Sohn Rudolf IV. (1358-65) erbte 1363 Tirol; seine Brüder Albrecht III. und Leopold (gest. 1386) stifteten die österr. und steiermärk. Linie. Ersterm (1365-95) folgte sein Sohn Albrecht IV. (1395-1404), darauf Albrecht V. (1404-39), der mit der deutschen Kaiserkrone (als Albrecht II.) die Kronen von Ungarn und Böhmen vereinigte. Sein Sohn Ladislaus Posthumus (1440-57) beschloß die österr. Linie, deren Länder der steiermärk. zufielen. Deren Haupt, Friedrich V. (als deutscher Kaiser 1440-93 Friedrich III.), verlor Böhmen, Ungarn und die Habsburger Stammgüter in der Schweiz, erhob aber Österreich 1453 zum Erzherzogtum, bei dem seitdem fast 500 Jahre die deutsche Kaiserkrone blieb. Maximilian I. (1493-1519) erwarb durch Heirat 1477 die Niederlande und brachte durch Vermählung seines Sohnes Philipp (gest. 1506) mit Johanna von Spanien das Haus Habsburg auf den span. Thron; der Sohn desselben, Karl V. (1519-56), vereinigte Spanien mit Österreich, überließ jedoch letzteres seinem Bruder Ferdinand I. (1521-64), der 1526 Ungarn, Böhmen, Schlesien, Mähren und die Lausitz erwarb, 1535 aber einen Teil Ungarns an die Türken verlor. Seine Söhne teilten das Reich: Maximilian II. (1564-76) erhielt Österreich, Ungarn und Böhmen, Ferdinand Tirol und Vorderösterreich, Karl Steiermark, Kärnten und Krain. Maximilians II. Sohn, Rudolf II. (1576-1612), mußte 1608 Ungarn, 1611 Böhmen und Österreich an seinen Bruder Matthias abtreten, der ihm in der Kaiserwürde (1612-19) folgte. Die kath. Reaktion, die zum Dreißigjähr. Kriege führte, wurde unter Ferdinand II. (1619-37) noch gewaltsamer fortgesetzt; dieser verlor im Prager Frieden 1635 die Lausitz an Sachsen; seit seinem Primogeniturgesetz (1637) fand keine Landesteilung mehr statt. Ferdinand III. (1637-57) mußte im Westfäl. Frieden 1648 das Elsaß an Frankreich abtreten. Unter Leopold I. (1657-1705) drangen die Türken 1683 bis Wien vor; nach ihrer Besiegung und der Unterwerfung ganz Ungarns verwandelte er letzteres 1687 in ein Erbreich und vereinigte damit Siebenbürgen. Das Bestreben, seinem zweiten Sohne Karl die Erbfolge in Spanien zu sichern, veranlaßte den Spanischen Erbfolgekrieg (s.d.), den sein Nachfolger Joseph I. (1705-11) fortführte und dessen Bruder und Nachfolger Karl VI. (1711-40) durch den Frieden von Rastatt 1714 beendete; dieser brachte Österreich die Niederlande, Mailand, Mantua, Neapel und Sardinen (dafür seit 1720 Sizilien eingetauscht). Neapel und Sizilien mußte Karl 1735 an den Infanten Karl von Spanien abtreten, und für einen Teil der Lombardei erhielt er nur Parma und Piacenza. Nachdem er durch die Pragmatische Sanktion seiner Tochter Maria Theresia die Nachfolge zugesichert, starb er als letzter Habsburger 20. Okt. 1740.

Als Maria Theresia (1740-80), vermählt mit dem 1745 zum deutschen Kaiser erwählten Franz von Lothringen (Habsburg-Lothringisches), den österr. Thron bestieg, erhoben sich von allen Seiten Ansprüche gegen sie. Infolge des Österreichischen Erbfolgekrieges (s.d.) und der Schlesischen Kriege (s.d.) verlor Österreich 1745 fast ganz Schlesien an Preußen, 1748 Parma, Piacenza und Guastalla an Philipp von Spanien. Der Versuch, Schlesien wieder zu gewinnen, scheiterte im Siebenjährigen Kriege (s.d.). Dagegen kam 1772 bei der ersten Teilung Polens Galizien und Ladomerien, 1775 die Bukowina, 1779 das Innviertel an Österreich, das danach 610.000 qkm mit 24 Mill. E. umfaßte. Die Reformen Maria Theresias, bes. eine größere Zentralisation, suchte Joseph II. (1780-90) gründlicher, aber zu rasch und gewaltsam durchzuführen. Ihm folgte Leopold II. (1790-92), diesem Franz II. (1792-1835), der durch die Revolutionskriege 1797 die Lombardei und die Niederlande verlor, wofür er den größten Teil Venedigs erhielt, 11. Aug. 1804 als Franz I. den Titel eines Kaisers von Österreich annahm und 6. Aug. 1806 der deutschen Kaiserwürde entsagte. Die Kriege gegen Napoleon I. führten 1805 den Verlust Vorderösterreichs, Tirols und Venetiens, dafür den Erwerb Salzburgs, 1809 den Verlust Salzburgs, des Junviertels, Illyriens und eines Teils von Galizien herbei. Nach der Teilnahme (seit 12. Aug. 1813) am Russ.-Deutsch-Franz. Kriege erhielt Österreich im Pariser Frieden 1814 das Lombardisch-Venetian. Königreich und die früher abgetretenen Teile seiner Erbländer nebst Dalmatien zurück. Unter Metternichs Leitung wurde nun Österreich der Hort der Legitimität und übte als Präsidialmacht des Deutschen Bundes einen im Sinne der Reaktion wirksamen Einfluß auf die deutschen wie auf die ital. Verhältnisse aus. Unter Ferdinand I. (1835-48) wurde Krakau 1846 erworben. Doch bedrohten liberale oppositionelle Bewegungen überall in den einzelnen Nationalitäten den innern Bestand des Kaiserreichs; in Wien veranlaßte ein Aufstand 13. März 1848 den Rücktritt Metternichs und liberale Reformen, eine abermalige Erhebung 15. Mai bewog die kaiserl. Familie zur Flucht nach Innsbruck; die Aufstände in Mailand (18. März) und Venedig (22. März), unterstützt von Karl Albert von Sardinien, wurden durch Radetzkys Sieg bei Custozza 25. Juli unterdrückt; ein slaw. Aufstand in Prag wurde 18. Juni von Fürst Windisch-Grätz niedergeschlagen. In Ungarn, wo bereits im März ein selbständiges Ministerium gewährt werden mußte, brach ein Krieg der Kroaten unter Jellachich gegen die Magyaren aus; Graf Lamberg, vom Kaiser (seit 12. Aug. wieder in Wien) zum Oberkommandanten in Ungarn ernannt, wurde 28. Sept. zu Pest ermordet. In Wien brach 6. Okt. wieder ein Aufstand aus, den Windisch-Grätz erst 31. Okt. unterdrückte.

Nach der Verlegung des 22. Juli durch Erzherzog Johann eröffneten konstituierenden Reichstags nach Kremsier dankte Ferdinand I. 2. Dez. 1848 zugunsten seines Neffen Franz Joseph I. ab. Der Krieg mit Sardinien wurde durch Radetzkys Sieg bei Novara 23. März 1849, der Krieg mit Ungarn (s.d.) 1849 mit russ. Hilfe beendet. 1850 wurde durch Österreich, dem sich Preußen 29. Nov. zu Olmütz fügte, der Deutsche Bund wieder hergestellt. Im Innern erfolgte hierauf eine weitgreifende Reaktion, ein Konkordat mit dem Papst 18. Aug. 1855 überlieferte das ganze Unterrichtswesen dem Klerus. Der Ital. Krieg von 1859, der mit dem Verlust der Lombardei endete, führte vollends die Zerrüttung des Staatskredits herbei und hatte im Innern einen Umschwung zur Folge. Ein kaiserl. Diplom vom 20. Okt. 1860 gab den Ländern der ungar. Krone eine neue Verfassung, den übrigen Ländern besondere Landtage; doch wurde diese föderalistische Verfassung schon 26. Febr. 1861 durch eine neue Reichsverfassung ersetzt, durch welche neben dem allgemeinen Reichsrat für den Gesamtstaat ein engerer nur für die slaw.-deutschen Länder geschaffen wurde. Ein Versuch, auf die deutschen Angelegenheiten größern Einfluß auszuüben (Fürstentag zu Frankfurt 16. Aug. 1863), scheiterte an Preußens Ablehnung. Mit Preußen vereint führte Österreich 1863-64 den Deutsch-Dänsicher Krieg (s.d.), der Schleswig-Holstein im Wiener Frieden 30. Okt. 1864 an diese Mächte brachte; die gemeinsame Herrschaft das. fachte bald die alte Eifersucht beider wieder an und führte zum Deutschen Krieg (s.d.) von 1866, der Österreich aus Deutschland drängte und Venedig an Italien brachte. Im Innern ward infolge des Widerstandes der Ungarn die Februarverfassung sistiert, und der neue Minister Beust (seit. 7. Febr. 1867 Ministerpräsident) suchte die Monarchie auf Grundlage des Dualismus neu aufzubauen, bes. durch die Staatsgrundgesetze vom 21. Dez. 1867 (s. oben, Abschnitt Verfassung) und den sog. Ausgleich mit Ungarn, worauf Franz Joseph 14. Nov. 1868 den Titel »Kaiser von Österreich, König von Ungarn« annahm und die Monarchie, »Österreichisch-Ungarische Monarchie« genannt wurde. Das 30. Dez. 1867 ernannte sog. Bürgerministerium (Auersperg, Taaffe, Herbst, Giskra etc.) rief durch das Konfessionsgesetz vom 25. Mai 1868 die Opposition des Klerus, durch Begünstigung des Deutschtums die der Slawen hervor; da auch das neue Ministerium Potocki (4. April 1870) keinen Vergleich zustande brachte, wurde 7. Febr. 1871 das föderalistische, deutsch-feindliche Ministerium Hohenwart gebildet, das den Tschechen und Polen die umfassendsten Zugeständnisse machte, dadurch [327] aber seinen Sturz 30. Okt. und die Bildung eines verfassungstreuen Kabinetts unter Auersperg veranlaßte. 8. Nov. erfolgte auch die Entlassung Beusts und die Berufung des bisherigen ungar. Ministerpräsidenten Andrássy als Reichsministerpräsident. März 1873 ward die Wahlreform (direkte Wahlen für den Reichsrat) durchgesetzt und dann die äußern Rechtsverhältnisse der kath. Kirche durch Gesetz geregelt. Nach auswärts waren bei allen europ. Konflikten der leitende Faktor die 1872 in Berlin mit Deutschland und Rußland getroffen (1884 in Skierniewicze erneuerten) Verabredungen (Dreikaiserbündnis) und bes. das 1879 mit Deutschland abgeschlossene Defensivbündnis, das auch die Nachfolger Andrássys, zunächst Haymerle (seit 8. Okt. 1879) und Kalnoky (seit 19. Nov. 1881), aufrecht erhielten. Infolgedessen blieb Österreich während des Russ.-Türk. Krieges (1877) neutral und erhielt auf dem Berliner Kongreß das Mandat zur Besetzung Bosniens und der Herzegowina, die 29. Juli 1878 erfolgte. Die Opposition der verfassungstreuen Partei gegen diese Okkupationspolitik sowie gegen den 1878 (dann wieder 1888) erneuerten Ausgleich mit Ungarn veranlaßte Febr. 1879 den Rücktritt Auerspergs und die Bildung eines neuen Kabinetts unter Taaffe, das, den Bestrebungen der aus Klerikalen, Tschechen und Polen gebildeten Majorität des Abgeordnetenhauses mehr und mehr nachgebend, immer weiter antideutsche Tendenzen verfolgte. Erst 1891 wurde die deutsche Partei durch die Neuwahlen gestärkt, was die Berufung des Grafen Kuenburg in das Ministerium zur Folge hatte. Mit Hilfe der Deutschen wurde 1892 das Gesetz über die Valutaregulierung angenommen, aber danach kam es zu neuen Differenzen. 1893 trat Taaffe zurück. Das folgende Koalitionsministerium des Fürsten Windisch-Grätz vermochte die Schwierigkeiten nicht zu beseitigen und machte 1894 dem provisorischen Ministerium Kielmannsegg Platz. Auch Graf Kalnoky trat zurück und Graf Goluchowski wurde sein Nachfolger in der Leitung der auswärtigen Angelegenheiten. Graf Badeni (seit 1895) führte 1896 die Wahlreform durch, konnte aber den Ausgleich mit Ungarn nicht durchsetzen, trotzdem er den Tschechen durch zwei Sprachenverordnungen für Böhmen sehr entgegenkam. Das führte zur Obstruktion der Deutschen und zum Rücktritt Badenis (1897). Auch seinen Nachfolgern (Gautsch und Thun, seit 1898) gelang es nicht, geordnete Verhältnisse zu schaffen. Erst unter dem Beamtenministerium Koerbers (1900 bis Ende 1904), besserte sich die Lage; dagegen kam es 1903 in Ungarn infolge der Obstruktion gegen die Wehrvorlage zu großen Verwicklungen. Im Febr. 1905 nahm der ungar. Ministerpräsident Tisza seine Entlassung, und erst im Juni fand sich in Fejervary ein Nachfolger für ihn. Auch in den übrigen Kronländern, namentlich in Tirol, gab es wiederholt scharfe nationale oder religiöse Kämpfe. In Österreich hatte 31. Dez. 1904 bis Ende April 1906 Freiherr Gautsch von Frankenthurn den Vorsitz im Ministerium, der infolge großer Demonstrationen 1905 die Einführung des allgemeinen Wahlrechts in Aussicht stellte. Ihm folgte Prinz zu Hohenlohe, der jedoch schon 30. Mai 1906 zurücktrat, weil der Kaiser dem Verlangen Ungarns nachgab, den gemeinsamen Zolltarif als selbständigen ungar. Tarif zu veröffentlichen, worauf Freiherr von Beck ein Koalitionskabinett bildete.

Literatur. Zur Geographie und Statistik: »Die Länder Österreich-Ungarns in Wort und Bild« (15 Bde., 1879-89); »Die Völker Österreich-Ungarns« (12 Bde., 1881-85); »Österr. statist. Handbuch« (1883 fg.); »Die österr. Monarchie in Wort und Bild« (24 Bde., 1888-1902); Umlauft, »Die Ö. M.« (3. Aufl. 1896-97); »Österr. Statistik« (1902). Zur Verfassung und Verwaltung: Ulbrich (Verwaltungsrecht; 1884 u. 1887-90, 2 Bde.); Ulbrich (Staatsrecht; 3. Aufl. 1904); Mayrhofer (Verwaltungsdienst; 5. Aufl. 1895 fg.); Mischler und Ulbrich, »Staatswörterbuch« (2 Bde., 2. Aufl. 1904 fg.); Gumplovicz (Staatsrecht; 2. Aufl. 1902). – Zur Geschichte: Mailáth (5 Bde., 1834-50), Mayer (2 Bde., 2. Aufl. 1899-1901), Krones (5 Bde., 1876-79, und 4 Tle., 1881-83), Huber (Bd. 1-5, 1885-96 u. 1901 [2. Aufl.]); über einzelne Perioden außer den Werken von Arneth, Gindely, Höfler, Lorenz, Zeißberg etc.: Büdinger (bis. 13. Jahrh., 1858), Springer (seit dem Wiener Frieden, 2 Bde., 1863-65), Rogge (seit 1849, 1872-73 u. 1819), von Helfert (seit 1848, 4 Bde., 1869-86), Wertheimer (1. Jahrzehnt des 19. Jahrh., 2 Bde., 1884-90) u.a.; »Fontes rerum Austriacarum« (seit 1849).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 325-328.
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