[286] Name, als Bezeichnung einer einzelnen Person, findet sich bei allen Völkern, erscheint aber ursprünglich nie als Familien-N., wie auch im Orient auch jetzt noch eigentlich nur Personen-N.n vorkommen, wozu der N. des Vaters und wohl auch des Großvaters od. ein Beiname nach dem Gewerbe, einer Eigenschaft, Ereigniß etc. gesetzt zu werden pflegt. Auch die Griechen hatten nur persönliche N. nu. setzten den N.n des Vaters bei; die Römer hingegen bezeichneten [286] jeden Einzelnen mit einem Familien-N.n z.B. Cornelius, mit einem N.n, der den Zweig der Familie angab z.B. Scipio, mit dem persönlichen N.n z.B. Publius u. wohl auch mit einem Beinamen z.B. Africanus (Nomen, Cegnomen, Praenomen, Agnomen). Bei den Germanen finden sich ebenfalls persönliche N.n, jedoch bei adeligen Familien bereits Familien-N.n (Amaler, Agilolfinger etc.); die Familien-N.n bildeten sich mit dem Lehensadel aus u. sind im 12. Jahrh. bereits allgemein, werden es beim Bürgerstande im 14. Jahrh., bei dem Landvolke erst im 15. und 16. Jahrh. Pott: »die Personen-N. n«, Leipzig 1853; Abel: über die »deutschen Personen-N. n«, Berl. 1852. u. Förstemann, Nordhausen 185455 B. I.