[400] Name, allgemein jede Benennung, im engern Sinn als Eigenname (Nomen proprium) die Bezeichnung eines einzelnen Wesens oder Dinges zur Unterscheidung von andern gleicher Ga nun g, und zwar insbes. die eines menschlichen Individuums (Personenname). Über Ortsnamen u. naturwissenschaftliche Namen s. die besondern Artikel. Die Personennamen sind bei allen alten oder weniger zivilisierten Völkern von irgend einer Eigenschaft des Individuums hergenommen, wie noch jetzt die Beinamen und Spitznamen; es ist ein Zeichen fortschreitender Kultur, wenn sich daneben erbliche Namen oder sonstige regelmäßige Bezeichnungen der Familie einstellen. Bei[400] sämtlichen indogermanischen Völkern waren ursprünglich aus zwei Wörtern zusammengesetzte Namen üblich, und bei den meisten Völkern ist diese Sitte bis in die historischen Zeiten hinein lebendig geblieben, z. B. sanskr. Divi-jātas = griech. Διό-γνητος (wörtlich »im Himmel seinen Ursprung habend«). Die Griechen hatten keine Familien- oder Geschlechtsnamen; dem neugebornen Kind wurde sein N. nach der freien Wahl der Eltern in derselben Weise gegeben wie bei uns die Vornamen, und zwar gewöhnlich am zehnten Tage bei einem mit einem Opfer verbundenen Familienfest. Die meisten griechischen Namen sind noch nach alter Weise zusammengesetzt, z. B. Damokles, »volksberühmt«; Leukippos, »weiße Pferde habend«; Sophokles, »durch Weisheit berühmt«; Nikophanes, »siegprangend«; Aglaophon, »herrlich redend«; Theodotos, »gottgegeben«, etc. In der ältesten Zeit bildete man häufig ein Patronymikum (s. d.), z. B. Atreides, »Sohn des Atreus«, Beiname des Agamemnon; auch erhielt der älteste Sohn meistens den Namen des Großvaters oder auch des Vaters. Später setzte man, wo es auf genauere Bezeichnung ankam, den Namen des Vaters im Genitiv bei, z. B. Kimon (Sohn) des Perikles. Spitznamen waren besonders in Athen beliebt, und auch Verkürzungen, sogen. Kurznamen oder Kosenamen (s. d.), kommen zahlreich vor, z. B. Dion von Diodoros, Timon von Timotheos, Zeuxis von Zeuxippos etc. Die römischen Namen bestehen meist aus einfachen Wörtern und sind weit weniger zahlreich und mannigfaltig als die griechischen. In der ältesten Zeit bestanden die der Männer nur aus einem Namen (Romulus, Faustulus), dann aus zwei (Numa Pompilius, Ancus Marcius); seit den ersten Zeiten der Republik finden sich endlich regelmäßig drei verbundene Namen für jede Person: der Vorname (praenomen), der in der Schrift häufig abgekürzt wurde, wie L. für Lucius, M. für Marcus etc.; der N. des Geschlechts oder der Gens (nomen), der fast stets auf »ins« auslautete, wie Fabius, Julius etc., und der Zuname (cognomen), d.h. der N. der unter der Gens begriffenen Familie, welcher der Träger angehörte, wie Cicero, Cäsar etc. Zu diesen drei Namen kam bisweilen noch ein vierter als Beiname (agnomen) hinzu, wie in der Familie der Scipionen die bekannten Namen Africanus und Asiaticus. In dem Namen Marcus Porcius Cato Censorinus ist demnach Marcus der Vor-, Porcius der Geschlechts-, Cato der Familien-, Censorinus der Beiname. Bei den weiblichen Namen war die Regel, daß die Töchter das nomen ihres Vaters mit der weiblichen Endung als Namen führten, wie Tullia, Cornelia etc.; häufig waren auch die Diminutivformen, wie Tertulla etc. Uneheliche Kinder wurden nach der Mutter benannt, die Namen der Freigelassenen in der Regel nach dem Namen des freilassenden Herrn gebildet. Die Sklaven führten anfangs gewöhnlich nur einen Namen, bestehend aus einer Verbindung des Namens ihres Herrn mit dem Wort puer (Lucipor, Marcipor), später aber vielerlei Namen, die von der Heimat des Sklaven oder andern Umständen hergenommen oder nach der Willkür des Herrn gewählt waren. Die Zeit der Namengebung war bei Knaben der neunte, bei Mädchen der achte Tag nach der Geburt. Der älteste Sohn bekam in der Regel das praenomen des Vaters; beide wurden dann durch den Beisatz pater und filius oder junior oder durch major und minor unterschieden. Die Fremden pflegten, wenn sie das römische Bürgerrecht erhielten, gewöhnlich den Vor- und Geschlechtsnamen desjenigen anzunehmen, durch dessen Verwendung sie das Bürgerrecht erhalten hatten, mit Beibehaltung ihres vorigen Namens. Im allgemeinen ist für das römische Namenwesen seine der politischen Schulung der Römer entsprechende, streng durchgeführte staatliche Regelung charakteristisch.
Auch bei den alten Germanen erhielt, wie bei den alten Griechen, das Kind bei seiner Geburt nur einen einzigen Namen. Natürlich hatten diese Namen, die wie die griechischen meistenteils zusammengesetzt waren, eine allgemeine und verständliche Bedeutung und bewegten sich in dem Kreis der nationalen Lieblingsanschauungen. So Bernhart (Bernhard), d.h. stark oder kühn wie ein Bär; Hildemar, »schlachtberühmt«; Garibald, »speerkühn« (daraus ital. Garibaldi); Gertrud, »Speerbraut«. Manche dieser Namen lassen sich buchstäblich in griechische übertragen; so heißt z. B. Volkmar und Dietmar wie das griechische Damokles »volksberühmt«; Sigmar oder Sigimer (N. des Vaters von Armin dem Cherusker), »sieg- oder kraftberühmt«, entspricht dem griechischen Nikokles, Kuonrat (Konrad), »kühn im Rat«, dem griechischen Thrasybulos. Wie bei den Griechen erscheinen oft Kurznamen (Kosenamen) statt der zweigliederigen Vollnamen. So wurde z. B. aus Hugibert Hugo, aus Audomar (Otmar) Otto, aus Kuonrat Kuno (Kuhn und Kurt), aus Chlodowig (Ludwig) Lutz, aus Godofried (Gottfried) Götz etc. An diese abgekürzten Formen konnten noch gewisse Verkleinerungssilben (besonders mit 1) antreten, wodurch z. B. aus Hugo Hugilo (später Hügel, Heuglin etc.), aus Kuno Kunilo (Kühnel) oder Kunizo (Kunze, Künzel) wurde. Aus diesen Kurznamen erklärt sich die Entstehung eines sehr großen Teils der jetzigen deutschen Familiennamen, während in den Vornamen sich häufig die vollern Formen erhalten haben, z. B. Friedrich, Rudolf, Albrecht. Eine Unterscheidung zwischen den Familiennamen und den Vornamen oder sogen. Taufnamen wurde übrigens in Deutschland erst lange nach der Einführung des Christentums, nämlich etwa im 14. Jahrh., allgemein. Das Material für die erstern lieferten außer den alten Personennamen, welche die zahlreichste Klasse bilden, namentlich: Eigenschaften des Leibes oder der Seele (daher die Namen Schwarz, Kraus, Starke, Rotbart, Fromm etc.); Gewerbe, Stand und Würde (daher z. B. der so verbreitete N. Meier aus lat. major, in der Bedeutung »Oberster eines Hofes«); die frühere Heimat des Betreffenden (daher z. B. Schwab, Heß, die zahlreichen Namen auf -bacher und -reuter) oder die Lage seines Hauses (z. B. Amthor, Amberg), auch der N. des letztern (daher Namen wie Adler, Hirsch, Falk, Rothahn etc.) u. v. a. Vorzugsweise auf Ortsnamen beruhen die adligen Namen, die Stammsitze und Familiengüter bezeichnend, mit vorgesetztem von; doch ist das von auch bei bürgerlichen Namen, zur Bezeichnung der Herkunft, im 13. Jahrh. noch überaus häufig und wird erst im 14. und 15. Jahrh. bei nichtadligen Namen allmählich weggelassen. In der Zeit der Humanisten kamen die latinisierten Namen auf, wie Molitor für Müller, Pellicanus für Kürschner, Marius für Meier, auch gräzisierte, wie Melanchthon für Schwarzerd, eigentlich Schwarzert, Rhagius für Rack. Später wurden manche dieser Namen wieder verdeutscht, nicht ohne daß dabei arge Mißverständnisse unterliefen, wie z. B. »Pflaumbaum« aus »Blei« entstand, indem letzteres in Plumbum latinisiert und später in Pluhmboom (niederdeutsch für Pflaumbaum) zurückverdeutscht wurde. Unter den deutschen Taufnamen[401] herrschten bis ins 15. Jahrh. die alten Personennamen sehr entschieden vor; dann wurden die Heiligennamen und die biblischen, letztere bei Protestanten, beliebt; in der Zeit der Renaissance drangen viele griechische (Philipp, Alexander etc.) und römische (August, Julius etc.), im 17. und 18. Jahrh. auch französische, englische, italienische Namen etc. ein. Daß die Frau bei der Verheiratung den Namen des Mannes annimmt, ist schon alte Sitte; in der Schweiz, im Elsaß, in Frankfurt etc. setzen umgekehrt verheiratete Männer den Mädchennamen ihrer Frau dem eignen bei, z. B. Vogt-Maier (d.h. Vogt, mit einer gebornen Maier verheiratet), während manche deutsche Schriftstellerinnen, Schauspielerinnen und Sängerinnen in ähnlicher Weise bei der Verheiratung ihren Mädchennamen mit beibehalten, z. B. Schröder-Devrient etc. Bei den deutschen Juden wurden die Familiennamen erst im 18. Jahrh. ganz allgemein und gesetzlich eingeführt, woraus sich ihr moderner Anstrich erklärt. Charakteristisch ist dabei die Vorliebe für schön klingende Namen, wie Goldstein, Lilienthal etc., denen freilich andre (aufgedrungene), wie Pulverbestandteil, Kanalgeruch etc. gegenüberstehen, und die Benennung nach Ortschaften, Breslauer, Darmstädter etc.
Die Eigennamen der meisten übrigen europäischen Völker lassen sich ähnlich einteilen wie die deutschen. Sehr häufig kommen überall Familiennamen vor, welche die Abstammung bezeichnen. Die Russen und Serben führen bloß einen Taufnamen, aber die Russen außerdem einen vom Vornamen des Vaters gebildeten Namen, der für Knaben auf »itsch«, für Mädchen auf »owna« endigt, z. B. Nikolaus Pawlowitsch (Pauls Sohn), Maria Pawlowna (Pauls Tochter), und in der erstern Form häufig Familienname geworden ist, wie die Serben ebenfalls viele Namen auf »witsch« haben. Die Normannen bedienten sich zur Ableitung vom Vatersnamen des Wortes Fitz (von filius), wie Fitzgerald etc. Die Schotten brauchen als Familiennamen den Vatersnamen mit vorgesetztem M' (Abkürzung für Mac, »Sohn«), ebenso die Irländer O', was nach einigen Sohn bedeuten, nach andern Abkürzung der englischen Präposition of (»von«) sein soll, z. B. John M'Culloch, Daniel O'Connell. In England herrscht die Sitte, Familiennamen (besonders den Familiennamen der Mutter) als Taufnamen einem Sohn zu geben. Zur Ableitung vom Vatersnamen bedienen sich die Engländer eines angehängten »son« (wie Johnson), ebenso die Schweden (wie Erikson) und die Dänen (wie Martenson). Ebensolche Namen sind übrigens auch in Niederdeutschland häufig, z. B. Matthison, Paulsen. Bei den Spaniern endigen sich die von den Vätern hergenommenen Namen auf »ez«, z. B. Hernandez, Sohn Hernandos; jedoch erhalten die Söhne von Adligen zu dem väterlichen Namen auch noch Beinamen von dem Namen der Mutter. Von den altorientalischen Völkern hatten die beiden indogermanischen, Perser und Inder, von urindogermanischer Zeit her ähnliche zusammengesetzte Namen wie die Griechen und Germanen. Bei den Hebräern begegnen besonders viele Namen mit religiösen Beziehungen, z. B. Obadja (»Knecht Gottes«), Elieser (»dem Gott Hilfe ist«) etc. Hervorragend erfinderisch in Namen waren und sind die Araber. Sie haben Vornamen, meist mit Ebu (»Vater«) gebildet, z. B. Ebu Mohammed, der »Vater Mohammeds«; unvererbliche Eigennamen, wie Hassan, auf die gewöhnlich der N. des Vaters, Großvaters etc. mit einem dazwischenstehenden »ebn« oder »ben« (Sohn des) folgt, z. B. ebn Sina; Zunamen, von der Religion oder dem Hof hergenommen, wie Salah ed din (»Heil des Glaubens«, Saladin); Beinamen, nach Beschäftigung, Stamm, Geburtsort, Sekte etc. gewählt; Dichternamen, die nur Dichter in ihren Gedichten zu führen pflegen; lobende oder tadelnde Spitznamen. Bei den Chinesen gibt es Vornamen, die jedoch nicht fest bestimmt sind und bei besondern Ereignissen nach Belieben gewechselt werden bis zu der Zeit, wo man in eine Unterrichtsanstalt eintritt oder ein öffentliches Amt erhält; Vornamen von dem Haus, aus dem man der männlichen Linie nach abstammt; Ehrennamen u. Beinamen, jedoch nur bei ausgezeichneten Personen.
In einem geordneten modernen Staatswesen sind genau geführte Zivilstandsregister (früher Kirchenbücher) im Interesse der Rechtssicherheit unentbehrlich. Auch die Wahl der Taufnamen ist durch die Sitte oder sogar das Gesetz beschränkt. In manchen Ländern müssen sie aus der Zahl der Kalenderheiligen genommen werden. In Frankreich war mit der Revolution unbedingte Freiheit hierin eingetreten; Napoleon I. befahl jedoch, daß man sich auf die in den Kalendern und in der alten Geschichte vorkommenden Namen zu beschränken habe. Russen und Serben werden auf den Namen des Heiligen ihres Geburtstags getauft, oder es wird einer unter den Namen der acht Tage vor und nach dem Geburtstag aus gewählt. In England ging unter den Puritanern die Sucht, recht bibelfeste Namen zu haben, ins Lächerliche; man wählte oft ganze Bibelstellen zu Vornamen (z. B. »Wenn Jesus Christus nicht für mich gestorben wäre, so wäre ich verdammt«, abgekürzt in »Verdammt«). In Deutschland entstanden 1813 Vornamen wie »Blücherine«, »Gneisenauette«, »Landsturmine« etc. Über Namensänderung und Namensrecht s. die besondern Artikel; über Führung falscher Namen s. Alias.
Vgl. Förstemann, Altdeutsches Namenbuch (Nordhausen 185461, 2 Bde.; 2. Bearbeitung des 2. Bandes: Ortsnamen, 1871; Bd. 1: Personennamen, Bonn 1901); Pott, Die Personennamen (2. Aufl., Leipz. 1859); Beleze, Dictionnaire des noms de baptême (Par. 1863); Mommsen, Römische Forschungen, Bd. 1 (2. Aufl., Berl. 1865); F. Stark, Die Kosenamen der Germanen (Wien 1868); Steub, Die oberdeutschen Familiennamen (Münch. 1870); Nestle, Die israelitischen Eigennamen nach ihrer religionsgeschichtlichen Bedeutung (Haarl. 1876); Heintze, Die deutschen Familiennamen, geschichtlich, geographisch, sprachlich (Halle 1881, 2. Aufl. 1903); Abel, Die deutschen Personennamen (2. Aufl., Berl. 1889); Kapff, Die deutschen Vornamen mit den von ihnen abstammenden Geschlechtsnamen (Nürtingen 1889); Brasch, Lateinische Personennamen (Zeitz 1892); Angermann, Beiträge zur griechischen Onomatologie (Meißen 1893); Fick, Die griechischen Personennamen (2. Aufl., Götting. 1894); Justi, Iranisches Namenbuch (Marburg 1895); Bechtel, Die einstämmigen männlichen Personennamen des Griechischen (Berl. 1898); A. Zimmermann, Zur Entstehung, bez. Entwickelung der altrömischen Personennamen (Bresl. 1902); Khull, Deutsches Namenbüchlein (in den »Verdeutschungsbüchern des Allgemeinen deutschen Sprachvereins«, 3. Aufl., Leipz. 1903); Socin, Mittelhochdeutsches Namenbuch (Basel 1903); K. Schmidt, Beiträge zur griechischen Namenkunde (Elberf. 1903); W. Schulze, Zur Geschichte lateinischer Eigennamen (Berl. 1904)[402]
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