[240] Name, Personenname, Wort zur Kennzeichnung eines Einzelwesens, Eigen-N. (nomen proprĭum) im Gegensatz zu Gattungs-N., Gemein-N. oder Appellativ-N. (nomen appellatīvum; Baum, Mensch u.a.). Die alten Griechen hatten keine Geschlechts-N., doch war es Sitte, den N. des Vaters oder ein Patronymikon (s.d.) beizufügen; die Römer führten regelmäßig drei N., indem dem Geschlechts-N. (nomen) der Familien-N. (cognomen) angefügt und ein (in der Schrift meist abgekürzter) Vor-N. (praenomen) vorgesetzt wurde, wozu bisweilen noch ein Bei-N. (agnomen) trat (z.B. Publĭus Cornelĭus Scipĭo Africānus). Die Germanen hatten, wie ursprünglich alle Indogermanen, einen einzigen, ursprünglich aus zwei Wortstämmen (Sieg-Fried) zusammengesetzten N., auch nach Einführung des Christentums nur einen Tauf-N. Familien-N. kamen zuerst beim Adel auf, der sich nach seinen Stammsitzen nannte, später beim Bürgerstande, wo sie erst seit dem 16. Jahrh. allgemein üblich wurden, indem entweder die von der Herkunft, der Abstammung, dem Gewerbe, physische oder moralische Eigenschaften hergenommenen unterscheidenden Bei-N. oder auch die einfachen (heidn. oder christl.) jetzt vielfach verstümmelten, umgedeuteten und unkenntlich gewordenen Tauf-N. vom Vater auf den Sohn erbten. (S. Namenänderung.) – Vgl. Pape, »Wörterbuch der griech. Eigen-N.« (3. Aufl. 1863-70); Fick, »Die griech. Personen-N.« (2. Aufl. 1894); Pott, »Die Personen-N.« (2. Aufl. 1859); Vilmar, »Deutsches Namenbüchlein« (6. Aufl. 1898); Förstemann, »Altdeutsches Namenbuch« (2. Aufl. 1900 fg.); Arnold, »Die deutschen Vor-N.« (2. Aufl. 1901); Heintze, »Die deutschen Familiennamen« (2. Aufl. 1903).