[411] Ordonnanzen (ordonnances), in Frankreich vor 1789 die von dem Könige unmittelbar ausgehenden Befehle, welche trotz einzelner Opposition von Seiten der Parlamente Gesetzeskraft hatten. In der constitutionellen Periode von 1815 bis 1848 bezeichnete O. die Befehle, welche der König zur Ausführung der bestehenden Gesetze an die betreffenden Beamten erließ. O. nennt man in Frankreich auch gewisse Entscheidungen des Staatsraths od. der Criminalgerichte.