Ordonnanz

[411] Ordonnanz, militärisches Gesetz, insbesonders eine Vorschrift für einzelne Zweige des Dienstes; Ordonnanzen, Militärs, welche den Befehlshabern zugetheilt sind, um deren Befehle zu überbringen, bei höheren Befehlshabern Ordonnanzoffiziere, bei den Stabsoffizieren Gemeine. Ordonnanzcompagnien hießen die von dem franz. König Karl IV. 1445 errichteten 15 ritterlichen Abtheilungen, welche von den betreffenden Städten u. Provinzen unterhalten werden mußten.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 411.
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