[106] Ordonnanzen (Ordonnances), in Frankreich vor der Revolution von 1789 alle Erlasse des Königs; auch für die königlichen Edikte vom 26. Juli 1830 ist die Bezeichnung O. gebräuchlich. Man unterschied unter jenen O. im weitern Sinne die O. im engern Sinne (eigentliche O.), die Gegenstände des öffentlichen Rechtes, die Edikte, die das Finanzwesen, und die Deklarationen, offenen Briefe (lettres patentes), und Reglements, welche die Erläuterung, Bestätigung und Anwendung der Gesetze zum Gegenstand hatten. Die O. im engern Sinne waren, wie die Edikte und Deklarationen, vom König unterzeichnet, von einem Staatssekretär gegengezeichnet, mit dem großen Siegel beurkundet und vom Siegelbewahrer visiert. Wie die Edikte, waren die O. gewöhnlich nur vom Monate des laufenden Jahres datiert und schlossen mit den Worten: »Car tel est notre plaisir«. Berühmt ist die Ordonnance de la marine Ludwigs XIV., in der die wichtigsten seerechtlichen Grundsätze zusammengestellt und damit der Grund zu einem Seevölkerrecht gelegt wurde. Die auf Befehl Ludwigs XIV. begonnene amtliche Sammlung aller O. der Könige der dritten Dynastie zählt 22 Folianten (Par. 172349), welche die O. von 10511514 enthalten (»Collection du Louvre« genannt); außerdem ist der »Recueil général des anciennes lois françaises« von Isambert, Jourdan, Decrusy u.a. (das. 182133, 29 Bde.) zu erwähnen.