Reichsfürsten

[692] Reichsfürsten, im deutschen Reiche Mitglieder des Fürstenstandes, sowohl wirkliche Beherrscher eines reichsunmittelbaren Gebiets, als auch bloße Titularfürsten (und diese nicht nur deutsche, sondern auch italien., russ., polnische etc.); altfürstliche od. neufürstliche Häuser hießen sie, je nachdem sie vor 1580 die fürstliche Würde besessen oder nicht besessen hatten.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 692.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: