Stempel [2]

[324] Stempel, ein einem Gegenstande aufgedrücktes Zeichen z.B. Papier, Metall-, Glas- etc. Waaren. – S., Abgabe, die der Staat für die von ihm auszustellenden Urkunden erhebt, indem sie auf gestempeltes Papier (S.papier) geschrieben werden müssen; oder eine Urkunde im bürgerlichen Verkehre muß, um gültig zu sein, auf S. papier, dessen Preis nach allgemeinen Sätzen oder nach dem Werthe des Gegenstandes regulirt ist, geschrieben werden. Auch erheben manche Staaten von den Spielkarten, den Kalendern u. Zeitungen eine S.abgabe.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 324.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: