Witthum

[735] Witthum, lat. dotalitium, vidualitium, s. Leibgeding; Wittwensitz (Wittwenstuhl), lebenslängliches od. bis zur Wiederverehelichung eingeräumtes Wohnungsrecht der Wittwe in dem Hause des Mannes; etwa auch bei Beamtungen für noch einige Zeit in der Amtswohnung des verstorbenen Mannes.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 735.
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