[735] Witthum, lat. dotalitium, vidualitium, s. Leibgeding; Wittwensitz (Wittwenstuhl), lebenslängliches od. bis zur Wiederverehelichung eingeräumtes Wohnungsrecht der Wittwe in dem Hause des Mannes; etwa auch bei Beamtungen für noch einige Zeit in der Amtswohnung des verstorbenen Mannes.