Definition

[136] Definition (lat. definitio von definire = begrenzen, bestimmen) heißt die vollständige und geordnete Darlegung des Inhalts eines Begriffs. Diese wird gewöhnlich in der Form eines Urteils durch Setzung des zu definierenden Begriffs als Subjekt des Urteils und durch Angabe des nächsten Gattungsbegriffs (genus proximum) und des Artunterschiedes (differentia specifica) als Prädikat des Urteils erreicht. Jede Definition in dieser Form enthält also 1. als Subjekt den zu definierenden Begriff (definitum), 2. als Prädikat den in seine Merkmale nach Gattung und Artunterschied zerlegten Inhalt desselben (definiens); z.B.[136] das Parallelogramm (definitum) ist ein Viereck (Gattung) mit parallelen Seitenpaaren (Artunterschied). – Die Definitionen zerfallen a) in Nominal– und Realdefinitionen, je nachdem nur der Gebrauch eines Wortes festgelegt oder dem zu Erklärenden zugleich mit der Erklärung reale Gültigkeit zugeschrieben werden soll; b) in essentiale und distinguierende, je nachdem man die primären oder abgeleiteten Merkmale angibt; c) in existentiale oder genetische Definitionen, je nachdem sie ein Objekt als fertig oder als entstehend darstellen. – Eine gute Definition ist nicht leicht. Sie muß 1. ein kategorisches Urteil sein, 2. den höheren Gattungsbegriff und den Artunterschied ohne jede Künstelei geben, 3. die konstitutiven Merkmale enthalten. Sie muß 4. präzis, klar und adäquat sein, 5. kein aus einem anderen schon gegebenen ableitbares Merkmal enthalten und 6. Zirkel, Tautologien, Bilder und Einteilungen vermeiden. – Falsche Definitionen sind daher z.B. folgende: Psychologie ist Seelenlehre. Das Gute ist die Sonne im Reiche der Ideen. Ein Dreieck ist eine dreiseitige, dreiwinklige Figur. Ein Parallelogramm ist ein Viereck mit parallelen und gleichen Seitenpaaren. – Die Wichtigkeit und das Wesen der Definitionen hat zuerst Sokrates (469-399) erkannt (Arist. Met. XIII, 4, p. 1078b 27 dyo gar estin. ha tis an apodoiê Sôkratei dikaiôs, tous t' epaktikous logous kai to horizesthai katholou). Die Form der Definition hat zuerst Aristoteles (384-322) durch Hinweis auf Gattung und Artbegriff bestimmt. (ho horismos ek genous kai diaphorôn estin. Top. I, 8, p. 103 b 15).

Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 136-137.
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