[606] Subalternation (nlt. von lat. subalternus = untergeordnet) heißt die Unterordnung von Begriffen und Urteilen. Ein Begriff wird einem zweiten Begriffe subalterniert, wenn der zweite einen weiteren Umfang hat als der erste. Dasselbe gilt von Urteilen; darum heißt das besondere Urteil das subalternierte das allgemeine, das subalternierende (i ist dem a subalterniert, o dem e) Hierbei gilt die Regel, wenn das subalternierende Urteil wahr ist, ist es auch das subalternierte, und wenn das subalternierte falsch ist, ist es auch das subalternierende. Aus der Wahrheit von SaP bzw. SeP folgt also die Wahrheit von SiP bzw. SoP folgt auch die Falschheit von SaP bzw. SeP. Ist z.B. das Urteil »alle Menschen sind sterblich« wahr, so ist auch wahr daß einige Menschen sterblich sind; und ist das Urteil falsch: »einige Menschen sind vollkommen«, so ist auch das Urteil falsch, »alle Menschen sind vollkommen«. Natürlich müssen bei subalternierenden und subalternierten Urteilen Subjektsbegriff, Prädikat und Kopula gleich sein, und nur die Quantität des Urteils darf differieren, indem das subalternierende größeren Umfang hat als das subalternierte. Das Gesetz der Folgerung ad subalternatam propositionem heißt auch dictum de omni et nullo (s. d.). Man kann das subalternierende in das subalternierte verwandeln, indem man die Quantität verringert, wodurch man die Wahrheit einschränkt. Subalternationsschlüsse sind Enthymeme (s. d.)