Zwölfter Brief

[119] Karlsbad, im August 1869.


Eben jetzt habe ich zwei Zuschriften von gewerbtreibenden Frauen erhalten, welche sich zustimmend über die erste Reihe von Briefen geäußert haben, die ich unlängst über die Gewerbthätigkeit der Frauen veröffentlicht.2 Die eine derselben, eine Schweizerin, schreibt mir u. A.: »Wir wissen wohl, was uns noch alles zu einer vollständigen Ausbildung fehlt, doch bewegen sich die Frauen in der Schweiz schon verhältnißmäßig leicht und frei, und namentlich ist den Bernerinnen im Privatrecht schon viel freierer Spielraum vergönnt. Wir haben an den Primärschulen gesetzlich patentirte Lehrerinnen für die unteren Klassen, wir haben Seminare zur Heranbildung derselben, und es sind viele Frauen bei uns im Post- und Telegraphendienste angestellt. Andere treiben Gewerbe wie ich selbst, die den ganzen Tag im Verkaufslocale steht und selbständig ihren Weg durchs Leben findet. Die freie Zeit reicht gerade noch aus, dem Dienst des Allgemeinen in Hülfsvereinen aller Art einen Tribut zu zahlen. Als Mittel zu diesem Zwecke wird von uns wohl ein Wort[119] in der Tagespresse gewagt. Ueber Politik haben wir Alle von Kindheit an reden gehört und über alle öffentlichen Fragen disputirt man überall. So greifen wir denn auch ein, wo es Noth thut, und gehen mit unseren Petitionen, wenn es sein muß, direct an die Regierung des Cantons und an den Bundesrath! Nach dem Stimmrechte trachten wir schweizer Frauen nicht. Wir verlangen sociale Gleichberechtigung, so weit sie mit der Sitte verträglich ist; wir wollen freie Entwickelung unserer Fähigkeiten, freie Bewegung. Wenn ein Mädchen Medicin studiren will, so soll sie's thun und zur Praxis zugelassen werden; wenn es sich in der Kunst auszubilden wünscht, so mag es seine Kräfte versuchen. An der Stimmurne haben wir nichts zu thun, weil wir auch nicht Militärdienst thun. Allerdings bleiben wir nicht müßig, wenn unsere Heimath vom Kriege bedroht wird; aber unser Platz ist dann in den Spitälern, an den Ambulancen, bei den kleinen Kindern und überall da, wo die Männer fortgegangen sind, die im Felde stehen!«

So weit die Schweizerin. Der andere Brief, der mir aus St. Louis zugekommen ist, geht in seinen Forderungen weiter, als die knappe, einfach die Thatsachen anführende Bernerin. Meine amerikanische Correspondentin sagt mir, daß sie verheirathet sei, sieben Kinder und eine Anzahl Enkel habe, und sie schreibt mir vornehmlich, um mich zur schriftlichen Betheiligung an[120] der Womans suffrage Association of Missouri (Verein zur Erlangung des Stimmrechtes für die Frauen) aufzufordern, welche am 6. und 7. October in St. Louis abgehalten werden soll. »Wir betrachten«, schreibt sie mir, »das Stimmrecht nur als ein in einer Republik unentbehrliches Mittel, um die Stellung der Frauen zu verbessern und ihnen in der Gesetzgebung die zu diesem Zwecke nöthige Repräsentation zu verschaffen. Wie die Sachen jetzt stehen, hat der roheste irländische und deutsche Auswanderer, hat der eben erst freigelassene stumpfsinnige Neger das Recht, über alle die Gesetze abzustimmen, welchen die Frauen eben so sehr unterworfen sind als die Männer, und von denen sie, wie im Ehe- und Erbrecht, in den Schul- und Strafgesetzen, in der Taxation und den Schutzzöllen, häufig noch härter betroffen werden als die Männer. Es ist aber doch eine Widersinnigkeit, daß z.B. eine Frau, die an der Spitze eines Geschäftes steht, die – wie es hier oftmals vorkommt – ihre hundert Arbeiter beschäftigt, nicht das Recht haben soll, über die Einfuhr- oder Schutzzölle ihre Stimme abzugeben, während jeder von ihren Arbeitern dies thut. Hier in St. Louis z.B. ist eine Summe von vierzehn Millionen Dollars im Besitze von Frauen, welche Taxen davon zahlen, ohne dafür eine Repräsentation zu haben. Es besteht hier noch in allen Staaten, mit Ausnahme von New-York, Kansas und Illinois, wo die Beredsamkeit der Frau Stanton eine Aenderung der[121] drückendsten Gesetze veranlaßte, das english commonlaw. Diesem zufolge geht die Frau ganz in dem Manne auf und alles, was sie besitzt und erwirbt, gehört ihm, damit zu schalten und walten nach Belieben, und sie selber ist mit Leib und Seele sein persönliches Eigenthum. Der Trunkenbold kann seiner Frau, die vielleicht mit Waschen oder Nähen ihre Familie ernährt, jeden Abend ihr sauer verdientes Geld rechtlich und gesetzlich abnehmen, sich dafür betrinken, sie prügeln und ihre Kinder mißhandeln. Klagt sie darüber, so wird er von dem Gerichte zu einer Geldstrafe verurtheilt, die er mit dem von ihr erworbenen Gelde zahlt, und dann bekommt sie am nächsten Tage doppelte Prügel. Solche Beispiele finden sich in den ungebildeten Klassen bei uns häufig – in den gebildeten Klassen treten die Ungerechtigkeiten in anderen Formen auf.«

Ich gebe nur dieses Bruchstück aus dem Briefe der Amerikanerin und überlasse die beiden Mittheilungen ohne alle Bemerkung von meiner Seite Ihrem Nachdenken und Ihrer vergleichenden Ueberlegung; denn von dem Guten, das die Schweizerin von ihren Verhältnissen zu rühmen weiß, besitzen wir selber Aehnliches bis zu einem gewissen Grade, und von den Uebelständen, über welche die Amerikanerin sich beklagt, sind viele auch bei uns vorhanden.

Gehen wir aber von der ersten vorbedinglichen Forderung gleicher Unterrichtsmittel für beide Ge schlechter[122] zu der Frage über, welche Hindernisse z.B. bei uns in Norddeutschland dem Gewerbebetriebe der Frauen entgegenstehen, so müssen sie immer zu überwinden gewesen sein, da ja in gewissen Zweigen des Handels und Gewerbes seit langen Jahren Frauen als Inhaberinnen von Handelsfirmen, wie im Putz-, im Weißwaaren und im Blumen- und Federhandel, und neuerdings als Photographen etablirt gewesen sind. Es hat dazu von Alters her den Wittwen von Kaufleuten und Handwerkern frei gestanden, die Geschäfte ihrer Männer – allerdings mit Zuziehung männlichen Beistandes – weiter fortzuführen, und es ist von diesem Rechte in der Kaufmannswelt wie im Handwerkerstande vielfach Gebrauch gemacht worden. Mich dünkt also, daß rechtlich dem Gewerbebetriebe der Frauen seit Einführung der Freizügigkeit und Gewerbefreiheit vollends nichts im Wege stehen kann, da ich mich nicht entsinne, daß etwa in diesen Gesetzen die Frauen ausdrücklich von den gewährleisteten Rechten ausgeschlossen worden sind, sofern sie nicht überhaupt unter väterlicher oder eheherrlicher Gewalt, und also an und für sich abhängig von fremdem Willen, und damit vor Allem der Zustimmung derjenigen bedürftig sind, in deren Händen ihr Wollen sich befindet.

Abgesehen aber davon hing, so viel ich weiß, für die Frauen die Möglichkeit ein Gewerbe, ein Handwerk, namentlich zu erlernen, zunächst davon ab, ob ein innerhalb des Gewerkes arbeitender Meister ein Mädchen als[123] Lehrling annehmen und es in das Gewerk einschreiben lassen wollte und konnte, so daß es als Gesell und endlich als Meister aus demselben hervorgehen und in dasselbe eintreten konnte. Noch vor drei Jahren, vor dem Kriege von Eintausend achthundert sechsundsechszig, hielten ein Buchbinder, ein Korbmacher und ein Schuhmacher für Frauenschuhe, mit denen ich davon sprach, es für unzulässig, und ein Berliner Industrieller, mit dem ich in diesen Tagen über diese Angelegenheit berieth, meinte, daß sich in der Gewerbeordnung Bestimmungen fänden, welche die Aufnahme von Frauenzimmern als Lehrlinge auch jetzt noch hinderten.3 Wäre das der Fall, so wären auch in diesem Punkte die Frauen mit der einstigen Aenderung dieses Gesetzes auf den guten Willen der männlichen Gesetzgeber angewiesen, und wer von dem guten Willen Anderer in diesen wichtigsten Angelegenheiten abhängt, ist eben ein Unfreier und ein Höriger, und thatsächlich, darin hat die Amerikanerin Recht, weniger gut gestellt, als der freigelassene stimmberechtigte Neger. Da es jetzt aber jedem Manne, ich spreche hier wieder von dem Handwerker,[124] freisteht, sich, ohne daß er von dem Gewerke das Meister-Diplom erlangt hat, selbständig niederzulassen und sein Gewerbe zu betreiben, so kommt es mir ganz undenkbar vor, daß die Gewerbethätigkeit der Frauen jetzt noch an das Belieben des Gewerkes gebunden sein sollte, und es ist somit die Frage, ob irgend ein Hinderniß und welches Hinderniß einer Frau entgegenträte, die sich als Tapezierer, als Schuhmacher, Korbmacher, Buchbinder, Decorateur, Uhrmacher, Speisewirth, Conditor, oder in einem der anderen zahlreichen Gewerbe selbständig niederlassen wollte, zu denen die Kraft und Einsicht der Frauen so gut ausreichen würden, wie die der Männer. Es wäre dankenswerth und wichtig, wenn ein der Gewerbethätigkeit der Frauen geneigter Mann, der zugleich ein gründlicher Kenner dieses Theils der Gesetzgebung wäre, den Frauen Aufschluß darüber geben wollte, worauf sie unter den bestehenden Gesetzen und Verordnungen mit ihren Bestrebungen zu rechnen und zu fußen haben.

Unter den Frauen der schon länger gebildeten und mehr besitzenden Stände hat sich in verschiedenen Ländern Europa's eine Neigung zum Studium der Medicin gezeigt, und es sind in Zürich einige Frauenzimmer nach beendeten Studien und wohlbestandenen Prüfungen zu Doctoren der Medicin mit der Berechtigung zur Praxis promovirt worden. Ueber die Aufnahme der Frauen als Studenten an den Universitäten hat man neuerdings auch in Deutschland Anfragen und Berathungen veranlaßt. Mit der[125] Zulassung zum Studium ist aber das Recht zur Praxis noch keineswegs verbunden; indeß auch hier zeigt sich ein Hoffnungsstrahl für die Thätigkeit der Frauen. In der letzten Session der Volksvertretung haben wissenschaftlich und politisch bedeutende Männer, die obendrein Mediciner waren, Männer wie Virchow, Löwe (Calbe) u. A., den Vorschlag vertreten, die Berechtigung zur Ausübung des ärztlichen Berufes nicht mehr von der Ablegung der bisher vom Staate geforderten Prüfungen abhängig zu machen, sondern Jedem die Freiheit zu gewähren, nach eigenem Ermessen über die Befähigung, über das Können und Wissen derjenigen Personen zu entscheiden, von denen er sich heilen oder nicht heilen zu lassen die Neigung hegt. Geht dieser Vorschlag früher oder später als Gesetz bei uns durch4, so öffnet er natürlich dem wunderthuenden Charlatan, der quacksalbernden Kräuterfrau Thür und Thor, aber er führt dann auch diejenigen Frauen an das Ziel, welche auf Gymnasien oder Realschulen gehörig vorbereitet, auf Universitäten ihre medicinischen Studien vollbracht, ihre Prüfungen vor der betreffenden Facultät abgelegt, und das Diplom einer vollständigen Durchbildung für ihren Beruf gewonnen haben.

Man hat mir eingewendet, daß das gemeinsame Studium der Medicin für Frauen und Männer seine[126] Schwierigkeiten habe, weil – ja, man sträubt sich fast, dies zu sagen – erstens eine Menge Professoren der Medicin sich gegenüber ihren männlichen Schülern in »cynischen Witzen gehen ließen, mit denen sie sich und ihre Zuhörer amusirten«, und zweitens, weil in den gemeinsamen Studien eben auch wieder der »gewisse weibliche Reiz, die wahre weibliche Schamhaftigkeit,« von den Frauen abgestreift werden müsse. Beides scheinen mir aber keine stichhaltigen Einwände zu sein. Wie schlecht man auch von manchen heruntergekommenen Männern, und deren giebt es in allen Bereichen, denken mag, für so niedrig, so ehrlos halte ich keinen Mann, daß er aus bloßer Lust an der Gemeinheit unbescholtene, ehrbare, einem ernsten Streben hingegebene Frauenzimmer geflissentlich im Beisein von Männern durch unschickliche Witze beleidigen könne. Gab und giebt es Professoren, die sich in solcher Weise gegen die Wissenschaft vergehen, so würde die Anwesenheit von Frauen in ihren Collegen ihnen das elende Handwerk des Possenreißens sicher legen, oder man würde sie von dem Katheder zu entfernen haben, dessen Würde sie zu nahe treten. Der andere Grund ist nicht gewichtiger. Denn jene weibliche Schamhaftigkeit, die darin besteht, vor dem nackten menschlichen Körper zurückzuschrecken, als ob die Kinder in Kleidern geboren würden; jenes Nichtwissen macht nicht die wahre, seelische Reinheit des Weibes aus. Wo bliebe sonst der Zauber und die Würde der Weiblichkeit, welche die greise Gattin, die Mutter zahlreicher[127] Kinder noch im grauen Haar umschweben? oder wie wäre es mit der erhabenen Jungfräulichkeit aller jener zahlreichen barmherzigen Schwestern und Diaconissinnen bestellt, die ohne Zaudern allein hingehen, wohin die Pflicht sie ruft, wohin ihr Kloster sie entsendet, und die ihre Jungfräulichkeit und ihre wahre Weiblichkeit nicht gefährdet glauben, wenn sie im Krankenhause und im Feldlazareth dem fremden Manne jene Dienste leisten, die er in dem gewöhnlichen Laufe des Lebens kaum von seiner Tochter anzunehmen wagt.

Und hier ist es denn wohl auch am Orte, es einmal auszusprechen, auf welcher doppelt unklaren Vorstellung jene Forderung nach »besonderen Universitäten für die Frauen« beruht, die man jetzt wohl gelegentlich erheben hört. Abgesehen davon, daß man, wie ich es Ihnen in dem Briefe über das Victoria-Lyceum aussprach, gewiß etwas Unvernünftiges unternehmen würde, wenn man eine Universität für Frauen gründete, ehe man Realschulen und Gymnasien für sie errichtet hat, ist es sonderbar, besondere Universitäten für die Frauen in dem Augenblicke zu begehren, in welchem man sie in das thätige Leben eintreten lassen will, in welchem man ihre Gleichstellung mit den Männern anstrebt. Es mag zweckmäßig sein, die Lehranstalten für die beiden Geschlechter während jenes Alters zu trennen, in dem man ihnen noch keine gefesteten Grundsätze zuzutrauen hat, während die Anreizungen der Sinne sich doch bereits geltend machen.[128] Ich und hundert Andere mit mir haben freilich ihre ganze Schulbildung von unserem sechsten bis zu unserem vierzehnten oder sechszehnten Jahre in einer streng disciplinirten Schule erhalten, in welcher wir mit Knaben gemeinsam unterrichtet wurden, ohne daß jemals der kleinste Anlaß vorgekommen wäre, diese Einrichtung zu beanstanden. Trotzdem will ich dieser Gemeinsamkeit der Schulen das Wort durchaus nicht reden; aber diejenigen Frauen, welche sich zu Arbeit und Gewerbe neben die Männer stellen wollen, noch von den Männern abzusondern, das hat keinen Sinn. Die Wissenschaft ist für die Frauen keine andere als für die Männer. Es war schon schlimm genug, jenes System der Frauenbildung, dem wir die zahlreichen »Weltgeschichten für höhere Töchterschulen«, die Literaturgeschichten und Philosophien »für die Frauen« zu verdanken hatten, und bei denen es darauf hinauslief, uns eben so viel ungefähres Wissen von den Dingen beizubringen, daß wir mit dem Anschein des Wissens von denselben, über dieselben mitsprechen konnten. Soll dieses System auf den Universitäten für die Frauen seine Fortsetzung erfahren? Oder sind es auch wieder Gründe der sogenannten Sittlichkeit, welche die Gründung besonderer Universitäten für die Frauen nöthig erscheinen lassen? Mich dünkt, wenn die Frauen emancipirt zu werden wünschen, müssen sie ihrer selber vor allen Dingen sicher sein, und es sich zutrauen, ihre Würde selbst zu wahren. Können und wollen sie dieses nicht, können[129] sie sich nur im Theater, nur im Gesellschafts- und im Ballsaale, nur unter ihrer Mütter, Väter, Männer und Brüder Augen anständig behaupten, so müssen sie eben unter deren Aufsicht bleiben; aber es kann denn auch von ihrer Emancipation die Rede nicht mehr sein. Wer frei sein will, wer nach eigenem Ermessen handeln will, darf keinen Beistand, keine Vorrechte begehren, muß sich selbst genug sein, und tragen und leisten, was seine Mitgenossen leisten. Ich meine, nicht ein Jota von dem Wissen und Können, das der Staat von den Männern verlangt, die er in dem Dienste für das Allgemeine verwendet, soll den Frauen erlassen bleiben, die in gleicher Weise verwendet zu werden wünschen; denn Nachsicht und Bevorzugung sind eben auch nicht Gleichstellung, und nur die wirkliche Gleichstellung ist haltbar und förderlich, weil sie allein die Sicherheit gewährt, daß nur tüchtige und befähigte Frauen in die Reihen der arbeitenden Männer treten.

Ich glaube nicht, daß bei uns in Deutschland der Zudrang zu Emancipation, zu Handel, Gewerbe und Wissenschaft von Seiten der Frauen auf weit hinaus ein so großer sein wird, daß man darüber zu klagen haben dürfte; das hindert jedoch nicht, daß es gerecht und nothwendig ist, die Schranken fortzuräumen, welche die Frauen bisher davon zurückhalten konnten. Meine Schweizerin hat in ihrem Brief Recht: »mögen sie sich versuchen!« Und ich füge noch hinzu: Hat man den[130] Frauen die Gleichberechtigung gewährt und sie verstehen sie nicht zu benutzen, so hat sie keine Gefahr für das Allgemeine gebracht, sondern nur denjenigen Recht gegeben, welche die Frauen der Emancipation für unwerth halten. Bewähren sich aber die Frauen in der Gleichstellung – um so besser für die Gesammtheit und für sie. Es kommt übrigens, wie ich es in diesem Briefe angedeutet habe, jeder Fortschritt, welchen die Gesetzgebung auf dem Wege der Freiheit macht, den Frauen auch jetzt bereits zu Hülfe und zu Nutzen; und es fragt sich eben deshalb, in wie weit es möglich oder statthaft und gerathen sei, den Frauen irgend einen Antheil bei der Wahl jener Männer zugestehen, welche in den Parlamenten die Gesetze berathen, denen – wie meine Amerikanerin es sehr richtig bezeichnet hat – die Frauen gerade so unterworfen sind als die Männer.[131]

2

Es sind die sechs ersten dieser Sammlung.

3

Es wird in der Gewerbeordnung des Norddeutschen Bundes (§ 106) nur gefordert, daß »bei der Beschäftigung der Lehrlinge gebührende Rücksicht auf Gesundheit und Sittlichkeit genommen werde.« Ist hiefür genügende Vorkehr getroffen, so steht der Aufnahme von Frauenzimmern als Lehrlinge durch das Gesetz jetzt nichts mehr entgegen.

4

Der Vorschlag ist schon Gesetz geworden.

Quelle:
Fanny Lewald: Für und wider die Frauen. Berlin 1870, S. 119-132.
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