§. 11.

Ob dem nun gleich also / so hat man doch auch vielmahl erfahren / daß die Hexen so sehr sich auch solcher ihrer Farth / Zusammenkunffts / und niedliches Tantzes gerühmet / aufs klügste vom Teufel hintergangen / indem sie zu Hause in ihren Betten / auf den Bäncken / oder auch wohl gar auf der Erden gelegen /und mit einem tieffen Schlaff befallen gewesen. Daraus man denn Sonnenklar siehet / daß es mit nichten warhafftig geschehe / sondern ein pur lauteres Gedicht und Affenwerck des Teufels sey. Damit aber der Sachen desto mehr zu glauben / so will drey Exempel anführen / ob gleich an mehrern kein Mangel / und soll vor diesesmahl diese Regul: Omne trinum perfectum, alle gute Dinge drey / mein Gesetz seyn. Der selige Doctor Lutherus1 hält solche Hexenfarth durch die Lufft vor ein pures Teufels-Gedichte / und beweiset es mit einem artigen Exempel.2 Es habe einsmahls eine alte Hexe Johann Käysersbergen / als er öffentlich solche [13] Hexenfahrt verworffen / und als eine lügenhaffte Teufels Fabel castigiret / zu sich geruffen / und damit sie bewiese / daß solches kein Fabelwerck / sondern eine warhafftige Kunst des Teufels wäre / in Meynung den Prediger zu Schanden zu machen / habe sie sich in Beysein seiner beschmieret /auf eine Gabel gesetzet / und sich gewisser Worte vernehmen lassen. Als sie nun den Augenblick habe wollen auffahren / sey sie in einen tieffen Schlaf gesuncken / wunderliche gestus gemachet / über welchen gesticuliren sie auch von der Banck gefallen und ein Loch in Kopff gestossen / biß sie endlich nach etlichen Stunden wieder zu sich selbsten kommen / da sie denn aus ihren Fall und Wunde ihrer Gauckeley überführet / ob sie gleich noch so viel woltegesehen und erfahren haben. Ein anderes erzehlet Simon Majolus3 daß eine alte Hexe zu Burdegala in Franckreich vor den Rath bekant / daß sie nebst vielen zu solchen wöchentlich Zusammenkünfften wäre gehohlet worden / da sie einen grossen Bock hätten angebetet / und auf seinen Befehl GOtt verschworen / dem Teufel hingegen zu dienen geschworen / und darauf ihm die pudenda [14] küsset / getantzet und allerley Pülverchen empfangen. Wie solches ein vornehmer gehöret4 und die Warheit solcher Farth gerne erfahren wollen / weil sie aber im Gefängniß sich nicht unterstanden / vorgebende / sie könne es im Carcer nicht vollbringen / habe er sie lassen heraus führen. Darauff habe sie sich nackend ausgezogen / mit vielen Fette beschmieret / bald aber drauf zur Erden nieder gesuncken / und nach verfliessung 5. Stunden erst wieder zu sich selbst kommen / aufgestanden und viele wunderliche Dinge erzehlet / welche man mit Fleiß /um zu erfahren / ob dem so sey / ausgeforschet / und auch also befunden. Das Letztere erzehlet Paulus Grilandus.5 Es habe einsmahls ein Sabinischer Mann eine Frau / welche eine Hexe wieder sein Wissen gewesen / gehabt / wie denn auch andere Leute ihr solches nicht öffentlich zeugen dürffen / sondern nur heimlich gemuthmasset. Er habe sie aber etliche mahl gefraget / ob sie es denn mit solchen losen Gesinde hielte / oder wohl gar eine [15] von der Art wäre? Als sie nun solches beständig geleugnet / ob gleich der Rumor ie grösser ie ärger von ihr ward / und bewährte Leute diesen Manne die Boßheit seines Weibes entdeckten / maßen sie ja mit dergleichen Leuten umgienge / von welchen kund und offenbahr / daß sie Hexen wären / machte sich ihrer Schand-Thaten theilhafftig und tourniert des Nachts mit / habe der Mann endlich beschlossen / ins künfftige genauer Aufsicht ihrer Thaten zu halten / und angefangen viel Nächte hinter einander fleißig und sorgfältig zu wachen / aufs genaueste Acht habende / ob auch die Frau zu solchen Teufels-Spiele oder andern Ubelthaten extravagirte /und habe also zwölff gantze Nächte schlaffloß zugebracht / die Frau stets im Bette bey sich liegend funden / dieselbe öffters befühlet / und nichts ungebührliches an ihr befunden / biß endlich nach Verfliessung weniger Tagen seine Frau nebst etlichen andern öffentlich solches Lasters beschuldiget / ins Gefängniß geworffen / und der Tortur überantwortet / da sie denn bekennet / daß sie mit ihren itzo mitgefangenen Gespielinnen öffters solchen schönen Spielen beygewohnet / habe auch Zeit und Stunde genennet. Der Mann hingegen habe betheuret mit einen hohen [16] Eydschwure / daß sie zu solcher Zeit und Stunde bey ihm gelegen in einem Bette / und daß er sie dazumahl mit Fleiß etliche mahl berühret habe.6

Fußnoten

1 Tom. I. Jenens. p. 126.


2 Hoc exemplum affert ex Johanne Keysersbergio Concionatore Argentinensi.


3 Loco superius allegate.


4 D. Belottus libellorum supplicum Magister.


5 Juris Consultus Italus tractat. de Sortileg. quæst. 7. num. 6. quem adducit B. Carpzovius in practicis crinina. libus.


6 Noch weitläufftiger kan solches untersuchet werden aus Olai Magni, Tostati Majoli. Carpzovii. Grillordi und andern angezogenen Büchern.


Quelle:
[Meister, Johann Gottlieb:] Curieuse Untersuchung des Solennen-Convents der Hexen auf dem Brockels-Berge. Aus dem Lat. ins Teutsche übers. von M. M. [d.i. Johann Gottlieb Meister]. Dresden, Leipzig: 1702.
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