g.

[459] Zu Hagstedt, Ksp. Visbek, waren in einem Bauernhause zwei Knaben einst in den Zwölften abends nach der Schule mit einer Schiebkarre voll Feuerung nach Hause gekommen. Sobald die Mutter, welche allein zu Hause war, dies sah, fing sie an zu rufen und zu schreien, und die Knaben mußten in der Haustür still halten und sofort abwerfen. Dann nahm die Mutter, obwohl sie kränklich war, die Schiebkarre auf die Schulter und trug sie weg, und sobald die anderen Hausbewohner zu Hause kamen, wurden alle Schiebkarren, Wagenräder, Spinnräder festgebunden, damit sie nicht wieder aus Unvorsichtigkeit gebraucht würden. Und so wurde nachher alle Jahre am Tage vor den Zwölften verfahren. – Ein Bauer in Visbek hat gewagt, in den Zwölften Dünger auszufahren. Es ist beim Dunkelwerden. Auf einmal erhebt sich ein Brausen und Geheul um den Wagen, daß die[459] Pferde erschreckt beiseite springen und der Wagen umschlägt. Der Bauer hat zur Not die Pferde gehalten, sie aber sofort abgesträngt und ist ohne Gefahr mit ihnen nach Hause gezogen. Der Wagen ist auf dem Felde stehen geblieben, bis die Zwölften vorbeigewesen. Erst dann hat man ihn weggeholt.

Quelle:
Ludwig Strackerjan: Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg 1–2, Band 1, Oldenburg 21909, S. CDLIX459-CDLX460.
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