[73] Achsproben, das zwischen den Lieferanten und den Eisenbahnverwaltungen vereinbarte Verfahren zur Untersuchung der Achsen in bezug auf die Güte des Materials vor der Abnahme.
Die Achsproben bestehen in Schlagproben und Zerreißproben, ausgeführt mit einzelnen Achsen, deren Befund dann für eine bestimmte Gruppe jedesmal maßgebend ist. Zu dem Zwecke sind z.B. die aus einer Schmelzung hergestellten Flußstahlachswellen bis zur stattgefundenen Prüfung streng geschieden zu halten und dem Prüfungsbeamten als zusammengehörig zu bezeichnen. Letzterer erhält die Befugnis, von einer gewissen Anzahl (in der Regel 50) fertigen Achswellen, bezw. bei Anlieferung einer geringeren Stückzahl von jeder Teillieferung ein Stück beliebig auszuwählen und zu Schlag- und Zerreißproben zu verwenden. Nach den Lieferungsbedingungen der preußischen Staatsbahnen für Flußstahlwagenachswellen sollen die in der Nabe 130 mm starken Achsen bei einem Freilager von 1500 mm durch Schläge eines Fallbärs, die auf die Mitte der Achse nach derselben Richtung ausgeübt werden, mindestens 200 mm durchgebogen werden können, ohne zu brechen oder sonstige Mängel zu zeigen. Der Grundbau des Fallwerks soll aus einem Mauerkörper gebildet werden, dessen Höhe mindestens 1 m betragen muß. Das Gewicht für den Untersatz der beiden Auflager soll mindestens 10000 kg betragen und aus einem Stück Gußeisen bestehen, an dem die Auflager für den zu prüfenden Körper sicher befestigt, z.B. verkeilt werden. Die Auflager der Achswellen erhalten halbzylindrische Form von 50 mm Halbmesser und sind außerdem in ihrer Mitte sattelförmig gestaltet. Das Herausspringen der Achsen aus den Auflagern nach erfolgtem Schlage soll verhindert werden, ohne deren freie Lagerung zu beeinflussen. Das Bärgewicht beträgt 6001000 kg. Die Schwerlinie des Bars soll in die Mittellinie der Bärführung fallen, die Hammerbahn nach einem Halbmesser von nicht unter 150 mm abgerundet sein. Die einzelnen Schläge sollen ein Arbeitsmoment von 3000 kg haben. Nach jedem Schlage erfolgt eine Messung der Durchbiegung in der oberen Fläche der Achswellen in bezug auf die ursprüngliche Entfernung der Auflagepunkte. Zum Messen ist ein stangenzirkelartiges Instrument mit einem senkrecht beweglichen, mit Millimeterteilung versehenen Schieber in der Mitte zu benutzen. Die Temperatur des Probestückes ist festzustellen. Bei einem Drittel der Probestücke ist die Schlagprobe bis zum Bruch fortzusetzen; nötigenfalls ist der Bruch des Probestückes durch Einkerbung des letzteren herbeizuführen.[73] Mit den durch Schlag geprüften Achswellen sind auch Zerreißversuche vorzunehmen. Zu diesem Zwecke werden aus dem am wenigsten verbogenen Teile der Achswellen Versuchsstäbe kalt herausgearbeitet und auf einer Zerreißmaschine geprüft. Dabei soll die Zugfestigkeit für den Quadratmillimeter bezogen auf den ursprünglichen Querschnitt des Probestabes mindestens 50 kg betragen. Entspricht die geprüfte Achse den gestellten Anforderungen nicht oder nur teilweise, so wird die Annahme aller zu derselben Schmelzung gehörenden Achswellen abgelehnt. Bei der Kaiser Franz Josef-Bahn hat man sich von der Güte der Achsen dadurch überzeugt, daß die rohen Achsen 100 mm länger geliefert, die Endstücke eingedreht, abgeschlagen und warmen und kalten Materialproben unterzogen sind.
Literatur: Organ f. F. d. Ebw., 6. Supplementbd., S. 235.
Albert Frank.