[42] Anwesenheitsmelder, elektrische Meldeeinrichtung für die Anwesenheit bestimmter Personen in Fabriken, Krankenhäusern u.s.w.
Die Leiter größerer Betriebe können nicht immer bestimmte Dienststunden genau und regelmäßig einhalten; die Zeit ihrer Anwesenheit im Hause muß ausgenutzt werden. Zu diesem Zwecke wird meist in Verbindung mit der Fernsprechvermittlungsstelle eine Auskunftsstelle eingerichtet, bei der jederzeit zu erfahren ist, ob eine der leitenden Personen anwesend ist. Diese Auskunftsstelle wird durch den Pförtner mittels eines elektrischen Anwesenheitsmelders unterrichtet, sobald eine leitende Persönlichkeit das Gebäude betritt oder verläßt. Die Einrichtung besteht bei dem von der A.-G. Siemens & Halske konstruierten Anwesenheitsmelder aus zwei ähnlich gebauten Tafeln, von denen je eine in der Pförtnerloge und in dem Raum der Auskunftsstelle aufgestellt werden. Jede Tafel enthält eine Anzahl Felder mit den Namen der in Frage kommenden Personen. Zu jedem Felde gehört eine Signallampe und auf der Tafel in der Pförtnerloge außerdem je ein Druckknopf. Betritt eine der auf der Tafel bezeichneten Personen das Gebäude, so drückt der Pförtner auf den Knopf mit ihrem Namen. Auf beiden Tafeln leuchten dann die entsprechenden Signallampen auf. Ein zweiter Druck auf den Knopf läßt die Signallampen erlöschen, sobald der Gemeldete das Haus verläßt.
Otto Jentsch.