[413] Auswandererschiff heißt man ein Schiff, das vorzugsweise die Beförderung von Auswanderern in überseeische Länder bezweckt. Für die Erbauung und Einrichtung dieser Schiffe bestehen besondere Vorschriften und Gesetze, die in der Hauptsache folgende Punkte festsetzen: Raumbedarf für jeden Passagier, Menge des Proviants, Bau der Schlafstellen, Art der Ventilation, der Beleuchtung, der Koch- und Lazaretteinrichtung, der Aborte, Zahl der Rettungsapparate u.s.w. Vgl. Krieger, Johows Hilfsbuch für den Schiffbau, Berlin 1902.
T. Schwarz.