[413]Auswaschen (Absüßen), in der Chemie die Entfernung der löslichen Bestandteile einer Substanz mittels eines Lösungsmittel; s. Auslaugen. Im Bauwesen s.v.w. den Grund unterspülen.
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 413.