[494] Bahnwärterhäuser, kleine Gebäude zur Unterkunft der Bahnwärter, und zwar entweder während der Dienststunden (abgesehen von den Streckenbegängen), dann als Wärterhäuser, Wärterbuden bezeichnet, oder als Wohnung des Wärters mit Familie dienend, dann als Wärterwohnhäuser. Solche werden da nötig, wo Mietwohnungen zu weit entfernt liegen.
Die Wärterbuden enthalten in der Regel nur einen Raum, wohl mit Doppeltür oder Windfang, der in dem Beispiel Fig. 1 als besonderer Geräteraum ausgebildet ist. Zweckmäßig wird, wie in Fig. 1, ein Abort in der Nähe angeordnet. Die Wärterwohnhäuser (Fig. 2, 3, 4) enthalten in der Regel eine Wohnung, bestehend aus Wohnzimmer, 13 Schlafzimmern oder Kammern nebst etwas Keller- und Bodenraum, Abort, Stallraum und Futtergelaß u.s.w. (Die eingeklammerten Bezeichnungen in Fig. 3, 4 beziehen sich auf Räume im Obergeschoß.)
Cauer.