[584] Baukonstruktionen, Verbindung von bearbeiteten und unbearbeiteten Baumaterialien, entsprechend den Gesetzen des Gleichgewichts der äußeren und inneren Kräfte, zu einem haltbaren Bauwerke.[584]
Im allgemeinen umfaßt der Begriff also alle jene Anordnungen, die in den Spezialfächern des Bauwesens (Hochbau, Brückenbau, Straßenbau, Eisenbahnbau, Wasserbau. Maschinenbau u.s.w.) nach bestimmten, durch die technische Mechanik gegebenen Regeln getroffen werden. Gewöhnlich versteht man jedoch darunter die am häufigsten vorkommenden Konstruktionen des Architekten. Letztere gliedern sich in die Konstruktionen in Stein, Holz, Eisen und die des inneren Ausbaus.
Literatur: Frauenholz, W., Baukonstruktionslehre für Ingenieure, München 187577; Wanderley, Handbuch der Baukonstruktionslehre, 2. Aufl., Leipzig 1877/78, 3 Bde.; Wittmann, W., Statik der Hochbaukonstruktionen, 3 Teile, Berlin 1879/85; Breymann, Allgem. Baukonstruktionslehre, mit besonderer Beziehung auf das Hochbauwesen, 6. Aufl., Leipzig 18901900, 4 Bde.; Handbuch der Architektur, 3. Teil, 1. Bd.: Die Hochbaukonstruktionen in Stein, Holz und Eisen, Darmstadt 188499; Handbuch der Ingenieurwissenschaften, Leipzig 18841903, 4 Bde.; Weisbach-Hermann, Lehrbuch der Ingenieur- und Maschinenmechanik, 5. Aufl., Braunschweig 1897.