Baumaschinen

[588] Baumaschinen, die zur Herstellung von Hoch- und Tiefbauten erforderlichen Hilfsmaschinen.

Hierzu gehören im engeren Sinne Aufzüge, Bagger, Bohrmaschinen, Flaschenzüge, Greifzangen, Heber, Krane, Kompressoren für Preßluftgründung, Lokomobilen und andre Motore, Pumpen, Rammen, Sägen, Taucherapparate, Winden u.s.w. Im weiteren Sinne rechnet man hierher auch Arbeitsmaschinen, die zur Herstellung solcher Baumaterialien dienen, welche auf der Baustelle unmittelbare Verwendung finden, z.B. Betonmischmaschinen, Kollergänge, Mörtelmaschinen, Siebe, Steinbearbeitungsmaschinen, Steinbrechmaschinen, Zerkleinerungsmaschinen. Alle Maschinen, die im engeren Sinne zu den Baumaschinen gerechnet werden, müssen derart beschaffen sein, daß sie ohne besondere Fundamente leicht aufgestellt werden können, und zwar namentlich auch deshalb, weil beim Fortgange des Baues eine Ortsveränderung bei denselben häufiger vorkommt; auch müssen sie möglichst einfach und solid gebaut sein, selbst auf Kosten ihres Nutzeffektes, weil eintretende Reparaturen einerseits zu Betriebsstörungen beim Bau Anlaß geben und anderseits auf der Baustelle, namentlich wenn der Bau etwas entlegen ist, meist nur mit großem Zeitverluste ausgeführt werden können; ferner flehen zur Bedienung bezw. Reparatur solcher Maschinen nicht immer geübte und sachkundige Leute zur Disposition. Auch die Festigkeitsprobiermaschinen werden zu den Baumaschinen im weiteren Sinne gerechnet, ebenso die zur Beleuchtung der Baustellen, Arbeitsübertragung u.s.w. benutzten elektrischen Maschinen. – Näheres ist in den Einzelartikeln nachzusehen.


Literatur: Handb. d. Ingen.-Wissenschaften, Teil IV: Die Baumaschinen, 5 Bde., Leipzig 1903.


Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 588.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: