Bauzinsen

[638] Bauzinsen, die Kapitalzinsen für diejenigen Beträge, welche während einer Bauausführung bis zur definitiven Uebernahme des Baugegenstandes nach und nach erhoben werden müssen, um Unternehmer, Arbeiter, Bauleitung u.s.w. auszahlen zu können. Bei langer Bauzeit erreicht der Aufwand für Bauzinsen oft eine beträchtliche Höhe; in der Regel rechnet man von dem zu erhebenden Jahresbetrag des Baukapitals – je nachdem diese Erhebung in regelmäßigen Raten oder unregelmäßig erfolgt – für die Verzinsung 2–3%.

Lueger.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 638.
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