Bodenspekulation

[98] Bodenspekulation, das Festhalten ererbten Bodens oder der Ankauf und die Zurückhaltung fremden Bodens in der Erwartung, daß infolge der durch die natürliche Volksvermehrung sich allmählich vollziehenden Umwertung von Acker- und Gartenland in Wohnland der Bodenpreis über den durch Zinsen und Steuern entstehenden Verlust hinaus ohne eigenes Zutun des Eigentümers anwächst. Diese Art von Spekulation wird vom sozialen und volkswirtschaftlichen Standpunkt als dem Gemeinwohl schädlich verurteilt. – Eine andere Art der Bodenspekulation, bestehend in der Erwerbung von Rohland und Umwandlung[98] desselben durch die erforderlichen Aufschließungsmaßnahmen in fertiges Bauland, um dieses an den Markt zu bringen, kann gleichfalls schädlich wirken, wenn die Verkaufspreise des Baulandes durch verwerfliche Mittel ungebührlich gesteigert werden. Das Aufschließungsgeschäft an sich, mag es von der Gemeinde, vom Staate oder von Privaten bewirkt werden, ist eine notwendige wirtschaftliche Betätigung und, wenn frei von wucherischen Tendenzen, nicht zu beanstanden.

Stübben.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1920., S. 98-99.
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