[358] Brückenrevision, die periodische Untersuchung des Bauzustandes einer Brücke und ihrer Widerlager, die insbesondere bezüglich des Tragwerks der hölzernen und eisernen Brücken von Wichtigkeit ist und für deren Vornahme von den Behörden und einzelnen Verwaltungen bestimmte Vorschriften erlassen wurden [1][4] und [6], [7].
Die Untersuchung bezieht sich zunächst auf den allgemeinen Zustand des Ueberbaues, soweit derselbe durch Berichtigung sowohl in unbelastetem Zustande wie auch während des Befahrens festgestellt werden kann. Bei eisernen Konstruktionen sind die Nieten und Schrauben auf ihr Festsitzen zu prüfen, gezogene Glieder, Flacheisenbänder bezüglich ihrer gleichmäßigen Anspannung auf ihren Klang durch Beklopfen, gedrückte Glieder auf ihre Geradheit zu untersuchen. Die Hauptursachen, die eine Ueberanstrengung einzelner oder mehrerer Konstruktionsglieder herbeiführen können, sind: 1. Unzureichende Querschnitte, ungenügende Anschlußverbindungen; 2. Unterschiede in der Höhenlage der Stützpunkte bei kontinuierlichen Balken; 3. Fehler im Baustoff; 4. Rostbildung; 5. Sekundärspannungen infolge genieteter Knotenverbindungen; 6. Torsionsbeanspruchungen der Hauptträger infolge fester Querträgeranschlüsse und Querträgerdurchbiegung; 7. ungleiche Temperaturerhöhungen; 8. Montierungsspannungen; 9. Einfluß der Zeit, des Alters. Ein besonderes Augenmerk ist auf das Vorkommen von Rostflecken zu richten und ist eine gründliche Beseitigung des Rostes, Entwässerung oder Dichtung etwaiger Zwischenräume und Fugen sowie überhaupt die Behebung aller vorfindlichen Schäden zu veranlassen. Der Anstrich der Eisenkonstruktionen ist etwa alle 56 Jahre zu erneuern. Zur Vornahme dieser Brückenbesichtigung und der damit verbundenen Erneuerungsarbeiten sind bei größeren eisernen Brücken jetzt meist permanent an die Brückenkonstruktion angehängte Fahrstühle vorhanden. Die Ergebnisse der Untersuchung werden für jedes Bauwerk in ein besonderes Brückenbuch eingetragen, das alle auf die statische Berechnung, die baulichen Verhältnisse und die Erprobung der betreffenden Brücke bezüglichen Daten zu enthalten hat. Nach den bei der preußischen Staatseisenbahnverwaltung und auch bei den meisten andern Verwaltungen begehenden Vorschriften sind solche Brückenuntersuchungen alljährlich anzustellen, und es ist dann noch jedes fünfte Jahr eine Hauptprüfung durchzuführen, bei der alle Teile der Brücke gründlich zu untersuchen und die Formänderungen zu messen sind, die durch die schwersten Lasten im gewöhnlichen Betriebe hervorgerufen werden. Insbesondere sind dabei zu beobachten die Seitenschwankungen der ganzen Brückenüberbauten, Schwingungen einzelner Teile bei schneller Fahrt, seitliche Ausbiegungen der Obergurte offener Brücken, das Auftreten bleibender Durchbiegungen u.s.w. Die Brückenverordnung des österreichischen Eisenbahnministeriums (1904) schreibt für Brückenrevisionen den Zeitraum von höchstens 6 Jahren vor; hierbei hat der Probezug aus ein oder zwei Lokomotiven der schwersten Gattung und einseitig angereihten vollbeladenen Wagen zu bestehen. Näheres vgl. [6] und [7]. S.a. Belastungsprobe bei Brücken.
Literatur: [1] Erlaß der k. k. Generalinspektion der österr. Eisenbahnen vom 19. November 1887. [2] Instruktion über die Instandhaltung eiserner Straßenbrücken, herausgegeben vom k, k. österr. Ministerium des Innern 1888. [3] Verordnung über die technische Einheit im schweizer. Eisenbahnwesen 1879. [4] Vorschriften für die Ueberwachung und Prüfung der eisernen Brücken im Bereiche der preußischen Staatseisenbahnverwaltung, April 1895. [5] Ueber die Ermittlung der Tragfähigkeit eiserner Brücken, Zentralbl. d. Bauverw. 1883. [6] Brückenverordnung des k. k. österr. Eisenbahnministeriums, September 1904. [8] Neue Belastungsvorschrift des k. preuß. Eisenbahnministeriums 1901.
Melan.