Brückenzulage

[360] Brückenzulage, eine ebene, feste Unterlage, aus mit Flacheisen beschlagenen Balken oder Schienen bestehend, auf der die Träger der Fachwerksbrücken in der Werkstätte horizontal liegend aus den einzelnen Teilen zusammengefügt werden.

An beiden Seiten der Zulage, und zwar parallel zur Hauptausdehnung des zu verlegenden Trägers, sind eiserne Lineale mit sehr genauer Maßeinteilung angebracht, die alle Temperaturveränderungen des zu verlegenden Trägers mitmachen. Die Mitten der Lineale liegen fest, so daß die Ausdehnungen nach beiden Seiten gleichmäßig erfolgen; die Konstruktionsachsen werden durch ausgespannte Drähte bestimmt; dabei wird die dem Träger auf der Zulage zu gebende Ueberhöhung entsprechend berücksichtigt. Näheres in Zeitschr. d. Vereins deutscher Ingenieure 1900: Die Herstellung der Konstruktion durch die Brückenbauanstalten, und Handbuch der Ingenieurwissensch., Bd. 2, Abt. 6, Leipzig 1903.

E. Horowitz.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 2 Stuttgart, Leipzig 1905., S. 360.
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