[507] Dachfenster (Bodenfenster), süddeutsch Dachgaube; eine Oeffnung in der Dachfläche zur Erhellung und Lüftung des Dachraumes. Je nach den Zwecken und der Bauart des Gebäudes, nach dem Deckmaterial und der Dachneigung ist deren äußere Gestaltung eine sehr verschiedene.
Die reichste Ausbildung zeigen die sogenannten Lucarnen [1] der altfranzösischen Mansardendächer, deren Lichtöffnungen teils viereckig, teils rund oder oval sind, das sogenannte Oeil de boeuf, mit reichgegliederter Stirnumrahmung. Gute Vorbilder, sogenannte Dacherker, zeigen die alten Bauten Nürnbergs, ebenso die schiefergedeckten rheinischen Bauwerke mit ihren spitzen Dachnasen. In neuester Zeit werden die Umrahmungen der Dachfenster meist in Holz mit Zinkblechverkleidung ausgeführt, weil diese leicht, von gefälligem Aeußern und guter Dauer sind.
Jede Unterbrechung der Dachfläche bildet den Keim für spätere Mängel; es sind deshalb die Dachfenster so viel wie möglich zu beschränken oder zu vermeiden. Dies wird erreicht: 1. bei den Dächern mit Kniestöcken durch Anordnung von Oeffnungen in den letzteren; 2. bei Ziegeldächern durch Einlegen von Glasziegeln, Lichtziegeln aus Gußglas in Form des Deckmaterials; 3. durch sogenannte Kaffenster, halbkreisförmig aufgebogene Formziegel (mit oder ohne Verschluß); 4. durch liegende Dachfenster, auch Dachklappen, aus Gußeisen oder Blech hergestellt in der Größe von 50/70 cm Lichtweite und ca. 10 cm hohem Rand. Durch eine Aufstellvorrichtung mit Drehung an der oberen Schmalseite wird eine Lüftung und Aussteigen ermöglicht.
Literatur: [1] Ueber Lucarnen H.A. Raquenet, Matériaux d'architecture, Paris. [2] Lienard, Specimens de la décoration an 19 siècle, Liege. [3] Viollet-le-Duc, Dictionn. d'architecture, 6, Bd., S. 185196. [4] Handb. d. Architektur, 3. Teil, 2. Bd., 5. Heft, S. 358 ff.
Weinbrenner.