[709] Dekorationsmalerei, im allgemeinen sich auf die innere Ausschmückung der Wände unsrer Wohnräume, Innenräume öffentlicher Lokale und Gebäude und an der Außenseite, auf Anstrich der Möbel, Türen, Fenster u.s.w. beziehender Zweig der Malerei, der vom Maler, Dekorationsmaler, Anstreicher, Zimmermaler ausgeübt wird; im besonderen versteht man unter Dekorationsmalerei die Herstellung von Theatermalereien. Letztere werden immer in Wasserfarben (Leimfarben) ausgeführt und erfordern, um die unbedingt nötige Wirkung bei der Entfernung und der künstlichen Beleuchtung hervorzubringen, künstlerische Anlage, Kenntnis der Linear- und Luftperspektive und ausgebildeten Farbensinn; die Ausschmückung von Wohnräumen und öffentlichen Lokalen geschieht sowohl mit Wasser- als auch mit Oel- und Lackfarben, und für diese ist, mit wenigen Ausnahmen, eine mehr handwerksmäßige Ausbildung des Malers erforderlich ( s.a. Freskomalerei).
Andés.